BBU zieht Resümee der
Vorstellung des Fracking-Gutachtens beim Umweltbundesamt:
Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnologie
Die Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse der vom Umweltbundesamt in
Auftrag gegebenen Studie zu „Umweltauswirkungen von Fracking
bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2“ am 22.1.2014 hat nach
Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) bestätigt, dass Fracking eine unbeherrschbare
Risikotechnologie ist. Auf der Veranstaltung hatten Vertreter
von Umweltverbänden und der Anti-Fracking-Initiativen
detailliert und kompetent Fehler und Defizite in den Annahmen
und Konsequenzen der einzelnen Teile des Gutachtens dargelegt.
Erfolgreich waren die Umweltverbände mit ihrer Forderung,
ebenso wie bereits beteiligte Behörden den Entwurf des mehrere
Hundert Seiten umfassenden Gutachtens zu erhalten und dazu
Stellung nehmen zu können.
Fast sieben Stunden lang dauerte die Veranstaltung des
Umweltbundesamtes. Im Gegensatz zu vielen anwesenden Behörden
hatten die Umweltverbände und Anti-Fracking-Initiativen den
Entwurf des Gutachtens nicht erhalten und waren auf die
Vorträge der Gutachter mittels Power-Point-Präsentationen
angewiesen. Doch bereits bei diesen Darstellungen wurden
erhebliche Defizite offensichtlich.
So fehlte der Nachweis, dass das geplante Monitoring-Konzept
ein umfassendes Bild potentieller Schadstofffreisetzungen
ergeben kann. Von den Fracking-Gegnern wurde zudem dargelegt,
dass geplante Messmethoden ungeeignet sind.
Auch Varianten zur Einrichtung eines Katasters von
Fracking-Flüssigkeiten stießen auf Ablehnung. Angesichts der
negativen Erfahrungen mit Selbstverpflichtungen der Industrie
wurde ein Kataster in Verantwortung des Wirtschaftsverbands
Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) mit freiwilligen Einträgen
der Gasindustrie abgelehnt. Zudem war der Umfang der notwendig
anzugebenden Daten zu Frackflüssigkeiten zu eng gewählt.
Auf scharfe Kritik der Umweltschützer trafen auch die
Ausführungen zur Entsorgung des Flowbacks, der gefährlichen
Mischung aus verbrauchten Frackflüssigkeiten und
Lagerstättenwasser. Die Verpressung dieser Art von flüssigem
Giftmüll in den Untergrund weiter ins Auge zu fassen,
widerspricht jeder Anforderung an die geordnete Entsorgung von
Abfällen.
Die Darlegungen zur Erdbebenentstehung aufgrund von Fracking
wurden angesichts stattgefundener Ereignisse, die
offensichtlich ausgeklammert wurden, als unzureichend
kritisiert. Ebenfalls wurden Annahmen bei der Klimabilanz
angesichts des Ausmaßes realer Bohrungen als überoptimistisch
betrachtet.
Auch die gegen Ende der Veranstaltung präsentierten
Schlussfolgerungen waren nicht geeignet, zu einer Reduzierung
der Fracking-Gefahren beizutragen. Die empfohlene Einführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer
Strategischen Umweltprüfung (SUP) bleibt folgenlos, weil durch
eine UVP oder eine SUP keine über das Fachrecht
hinausreichenden Anforderungen gestellt werden dürfen. Diese
rechtliche Konsequenz wurde auch von den Gutachtern bestätigt.
Auf die Frage, welche Änderungen des Fachrechts über das
Wasserhaushaltsgesetz hinaus erfolgen sollen, blieben die
Veranstalter eine konkrete Antwort schuldig.
Besonders kritisch sieht Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden
Vorstand des BBU die empfohlenen forschungsbegleitenden
Bohrungen: „Ein Konzept für ein derartiges
‚Forschungs-Fracking‘ konnte nicht vorgestellt werden. Eine
einfache mathematische Betrachtung zeigt jedoch, dass die
vorgesehenen ein bis zwei Bohrungen grundsätzlich nur geringe
Erkenntnisse bringen können und die Gefahren durch Fracking
somit unterschätzt werden. Sollte allerdings gezielt das
Versagen von Schutzeinrichtungen herbeigeführt werden, muss
von erheblichen Gefahren für die Umwelt ausgegangen werden.
Dies ist nicht zu akzeptieren. Es ist daher zu begrüßen, dass
das Bundes-Umweltministerium zugesagt hat, diese
Probebohrungen nur bei einem breiten gesellschaftlichen
Konsens durchzuführen. Auf diese Zusage wird die
Anti-Fracking-Bewegung zurückkommen.“
Immer wieder wurde auf der Veranstaltung kritisiert, dass die
Partizipation gesellschaftlicher Gruppen bei der Begleitung
des Entwurfs des Gutachtens nur unzureichend erfolgte. Am Ende
der Veranstaltung kündigte daher das Bundes-Umweltministerium
an, den Verbänden, die bei wasserrechtlichen Gesetzesvorhaben
beteiligt werden, auch den Gutachtenentwurf zur Stellungnahme
zu übermitteln. Die Stellungnahme ist innerhalb von vier
Wochen zu erarbeiten. Die Anti-Fracking-Bewegung wird die
Gelegenheit nutzen und in dieser Zeit eine detaillierte
Analyse und Kritik formulieren.
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Editorische Hinweise
Wir erhielten
die BBU Stellungnahme von den AutorInnen am
24.01.2014.
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