Trittbrettfahrer bei Hartz IV Klage, falsche juristische Ratschläge und der schlechte Umgang mit den Klägerinnen und Klägern

Von Dieter Carstensen

02/10

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Öffentlicher Brief an die Klägerinnen und Kläger
gegen die Hartz IV Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht und
dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Liebe Klägerinnen und Kläger,

Ihre Verärgerung, als mutige Klagende vor dem Bundesverfassungsgericht (BVfG) gegen die Hartz IV Gesetze, über die "Trittbrettfahrer" aus Gewerkschaften, div. Organisationen und manchen Parteien, die sich jetzt, NACH dem BVfG Urteil scheinheilig so darzustellen versuchen, als wären sie in irgendeiner Weise an der Durchsetzung des Verfahrensweges Klage gegen die Hartz IV Gesetze beteiligt gewesen, teile ich absolut.

Dies ärgert mich umso mehr, als dass Ihr konsequenter Weg ja noch nicht zu Ende ist, da Sie ja nunmehr vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage einreichen wollen, da der Ausschluss rückwirkender Zahlungen aus den Konsequenzen des Urteils des BVfG festgeschrieben wurde, mit der Begründung:

"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber
einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft (...)

Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem
1. Januar 2005 hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X*) unvertretbare fiskalische Wirkungen."

Es gab seitens der Trittbrettfahrer viele öffentliche, sehr häufig völlig unsinnige, Äußerungen zum Urteil in den letzten Tagen. So riefen "tacheles e.V" und "gegen-hartz.de" dazu auf, die gestellten Überprüfungsanträge gegen die unrechtmäßigen Hartz IV Bescheide, welche Ansprüche rückwirkend bis zu vier Jahren sichern, "zurückzuziehen", wohingegen der Sprecher der BAG Hartz IV einer linken Partei vollmundig tönte, nun würde nachgezahlt!

Als wenn diese Leute noch nie etwas von der Gesetzespyramide gehört hätten, geschweige denn, dass sie sich vor ihren öffentlichen Äußerungen wirklich sachkundig gemacht hätten.

Entscheidend ist letztendlich immer das allerhöchste Gericht und das ist eben, zum Glück, nach EU Vertrag, auch für die Bundesrepublik nicht mehr das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof, der in der Vergangenheit wiederholt Urteile des Bundesverfassungsgerichts einkassierte, da nicht mit EU-Recht vereinbar!

Wir sind also noch nicht am Ende der Fahnenstange und daher ist der öffentliche Hinweis von Ihnen, dass die Überprüfungsanträge auf keinen Fall zurückzuziehen, sondern vielmehr aufrechtzuerhalten seien, absolut notwendig und richtig.

Zitat: "Die Hartz 4 - Plattform weist dringend darauf hin, Überprüfungs-Antrags-Verfahren und ebenso Widerspruchs- und Klageverfahren in dem Zusammenhang, auf keinen Fall einzustellen. Vielmehr müssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt eingehalten werden. Es sollten unbedingt Anträge auf "Ruhen des Verfahrens zur Wahrung der Rechte" gestellt werden mit dem Hinweis auf die bevorstehende Klage vor dem EGMR. Nur so lassen sich Rechte schützen für den Fall, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das rückwirkende Versagen des Grundrechts auf Existenzminimum durch das Bundesverfassungsgericht für Unrecht erklärt."

- Quelle: http://www.hartz4-plattform.de/  


Presseerklärung vom 13.2.2009 - "Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe. Hartz 4-Plattform fragt: "Wirtschaft vor Menschen?"- "Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?"

Ich habe wahrgenommen, daß die Kläger gegen HartzIV nahezu ohne jede Unterstützung, erst recht nicht durch die jetzt laut tönenden Trittbrettfahrer, unter großen persönlichen Opfern, Beleidigungen und Drohungen gegen sie und ihre Familien, als aufrechte Demokraten, alleine und unabhängig, einen schweren Weg gegangen sind, um dem Recht in diesem Staat zum Durchbruch zu verhelfen.

Das verdient meinen tiefsten Respekt, mein Mitgefühl und meine Solidarität!

Sie hatten als Klagende darum gebeten, öffentlich gebeten, am Urteilstag auf öffentliche Proteste zu verzichten. Auch ich wurde zu solchen Aktionen eingeladen, habe mich aber strikt verweigert, mit der Begründung, dass es ja wohl das Mindeste an politischem Anstand sei, den Willen der Klagenden zu respektieren, welche sich gegen derartige Proteste ausgesprochen hatten.

Menschen, die von den heutigen Trittbrettfahrern jahrelang nicht ernst genommen, und erst recht nicht, auch finanziell, unterstützt wurden. Jetzt tun aber viele so, als wären sie selber die Klagenden gewesen, versuchen, wg. opportunistischer, durchschaubarer Absichten, wie bevorstehenden Wahlen, schnell noch auf einen fahrenden Zug aufzuspringen. Ich nenne ein solches Verhalten öffentlich "eklig, widerwärtig, menschenverachtend"!

Z.B. Attac, "linke" Parteien, DGB, IG Metall etc. hätten ja wohl in ihrer Mitgliedschaft genug Menschen gehabt, die mit materieller und juristischer Unterstützung dieser großen Organisationen leichter Musterklagen gegen Hartz IV hätten führen können, als wie Sie als Privatkläger! Unternommen wurde aber NICHTS!


Kein Wort davon, dass eine dieser Organisationen von sich aus auch nur ansatzweise daran denkt, oder gar dazu bereit wäre, was rechtlich durchaus möglich ist, gegen das BGH Urteil, was juristisch auf tönernen Füssen steht, wg. seiner schwammigen, offenen Formulierungen und dem Ausschluss von Nachzahlungen an die Betroffenen, NORMENKONTROLLKLAGE vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.


Nein, man lässt die Klagenden weiterhin im Stich und versucht sie für die jeweiligen eigenen Interessen, wider deren Willen, vor den Karren zu spannen! Da kommt innerlich tiefe Ablehnung gegen die Doppelmoral solcher Leute in mir hoch.

Wo waren all diese Leute, welche jetzt so groß tun, in der Zeit, als Sie als Klagende öffentlich diffamiert, angegriffen, beleidigt, verleumdet wurden und finanziell in Not waren, in all den Jahren seit Ihrer Klageerhebung 2004???


Mit freundlichsten Grüßen, Euer / Ihr Dieter C.

Editorische Anmerkungen

Wir wurden vom Autor gebeten, den offenen Brief zu spiegeln, der auf seiner Homepage erstveröffentlicht wurde.