Bundesdeutsche Staatsschule
Asyl für Deutsche in den USA wegen Schulzwang

von "GS"

02/10

trend
onlinezeitung

Vorbemerkung.
Wir zitieren einleitend aus den Indy-Kommentaren zu diesem Artikel, da wir uns dieser Meinung anschließen. "Wenn staatliche Bestimmung über junge Menschen durch elterliche Bestimmung ersetzt wird, ist nichts gewonnen. Kritik an staatlichem Schulzwang sollte immer mit Kritik an Fremdbestimmung zusammen gedacht werden. Wenn ein Mensch sich selbst entscheidet, was (wie, wann, wo, von und mit wem) er lernt, das wäre emanzipatorisch. Nicht wenn die Eltern für "ihr" Kind entscheiden, was richtig ist. Für die Umsetzung einer solchen Forderung braucht es aber mehr als die Abschaffung der Schulpflicht." Dazu folgende Ergänzung: Die staatsgewaltliche Durchsetzung der Schulpflicht ist ein Erbe des Nazi-Faschismus. Dort wurde 1938/41 ein entsprechendes Reichsgesetz erlassen, welches in den Bundesländern teilweise als Gesetz bis 1966 gültig war. Formal abgelöst wurde es durch die jeweiligen Landesgesetze  - in Berlin z.B. durch das Schulgesetz, welches in einem unmitttelbaren rechtlichen Zusammenhang zum Gesetz über die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden (OrdZG)  und zum Allgemeinen Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (- ASOG -) steht.
( red. trend)

Seit 2 Tagen geht es durch die Medien wie ein Lauffeuer. Eine deutsche Familie mit 5 Kindern hat in den USA das beantragte Asyl erhalten, weil sie sich in Deutschland verfolgt fühlten. Was war der Grund? Die Familie will ihren Kinder Bildung zu Hause zukommen lassen, sie nicht fremdbestimmter Bildung an einer deutschen Schule aussetzen. Der Vollständigkeit halber sei hier erwaähnt, dass es sich bei Familie Romeike um eine streng gläubige Familie handelt, denen persönlich dem christlichen Glauben in deutschen Schulen nicht weitreichend genug Rechnung getragen wird.
Bildungspolitisch geht es hier jedoch um eine weitaus größere Dimension. Interessant hierzu die Definition bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

"...In Deutschland ist die Schulpflicht nicht im Grundgesetz (GG) oder einem anderen Bundesgesetz geregelt, sondern – aufgrund der Kulturhoheit der Länder – in den einzelnen Landesverfassungen. Die Länder sind hierzu durch das Grundgesetz ermächtigt. So steht in Art. 7 Abs. 1 GG: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates“, woraus sich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch das Recht der Länder ergibt, durch Landesgesetze die Schulpflicht zu bestimmen. Dies kann auch aus dem nachfolgenden Absatz (Art. 7 Abs. 2 GG) abgeleitet werden, der den Eltern das Recht einräumt, über den Besuch des Religionsunterrichts zu bestimmen. Diese Regelung schützt im Umkehrschluss die freie Verfügung der Eltern über den Schulbesuch ihrer Kinder nicht vor landesgesetzlichen Eingriffen in anderen Bereichen als dem Religionsunterricht...

Durchsetzung der Schulpflicht

Die Erziehungsberechtigten der Schüler sind zur Überwachung der Schulpflicht ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Befreiungen von der Schulpflicht werden nur in eng begrenzten Fällen ausgesprochen (s.u.). Kommen die Erziehungsberechtigten ihrer Pflicht nicht nach, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben kann. Bei der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen muss zwischen Verletzungen der Schulpflicht durch Schüler und der durch die Erziehungsberechtigten unterschieden werden. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen Schüler setzt deren Strafmündigkeit voraus. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich liberal oder restriktiv. In den Bundesländern Hamburg, Hessen und Saarland sind Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen möglich. Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang). Der Schulzwang wurde durch das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 gesetzlich normiert und ist heute in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Als letzte Konsequenz kann den Eltern schließlich durch ein Familiengericht das Personensorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden. Von dieser letzten Möglichkeit wurde bisher kaum Gebrauch gemacht. Mit Beschluss vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht die Schulpflicht aller Kinder höchstgerichtlich bestätigt und die strafrechtliche Sanktionierung bei Nichteinhaltung der Schulpflicht durch religiöse Eltern als verfassungsgemäß beurteilt (BVerfG, 2 BvR 1693/04 vom 31. Mai 2006)..."

Selbst in der UN war der deutsche Schulzwang bereits 2007 Anlass zu Kritik. Von der deutschen Politik arrogant beiseite geschoben und lächerlich gemacht.

Wie also kann es jetzt - nach dem Aufsehen erregenden Urteil der US-amerikanischen Justiz weitergehen in Deutschland? Die Anzahl derer, die aufbegehren gegen das marode (Bildungs-)System wächst rasant. Die Hoffnung das System zu reformieren schwindet mit jedem gescheiterten Vorstoss. Wovor hat die Regierung, die deutsche Gesellschaft, der Einzelne Angst in dem Moment, wenn der Schulzwang fällt und eine Bildungs-FREIHEIT entsteht? Welche Lügen, Verdrehungen, Verschwörungen, welcher Sumpf täte sich wohl auf, für alle die, die ihre Bildung selbstbestimmt vorantrieben? In welche Abgründe würden sie schauen? Und wieviel Kreativität würde frei, wieviel innerer (eigener) Antrieb entstünde, gäbe es keine staatlich/länderrechtlich verordneten Bildungsgrenzen im 45-Minuten-Takt...

Es geht nicht die Abschaffung der Schule, sondern um FREIE SELBSTBESTIMMTE BILDUNG inhaltlich und räumlich, um Menschenwürde, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit!

weiterführende Artikel:
http://www.freiewelt.net/blog-1404/ein-peinlicher-durchbruch.html (mit Kommentaren)
http://www.netzwerk-bildungsfreiheit.de/html/romeike_asylverfahren.html

Editorische Anmerkungen

Wir spiegelten den Artikel von Indymedia, wo er am 28.01.2010 erschien.