Betrieb & Gewerkschaft
Opel blamiert sich bei Arbeitsgericht
Jugendvertreterin Lisa Gärtner muss von Opel sofort als Mechatronikerin beschäftigt werden!

von Opel-Solidarität
02/06

trend
onlinezeitung

Gründlich misslungen ist das Vorhaben der Geschäftsleitung Opel, die engagierte und kämpferische Jugendvertreterin Lisa Gärtner nach der Ausbildung durch Nichtübernahme loszuwerden.

Obwohl Opel zur unbefristeten Übernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern gem. § 78a BetrVG gesetzlich verpflichtet ist, wurde ihr die Arbeitsaufnahme rechtwidrig verweigert. Einzige Begründung: Es sei keine Arbeit vorhanden! Und das in einem Werk mit ca. 7.000 Beschäftigten, Überstunden, Samstags- und Sonntagsarbeit, Leiharbeitern usw.

Opel hatte selbst eine einstweilige Verfügung beantragt, um sich vom Arbeitsgericht Bochum von der Beschäftigungspflicht von Lisa Gärtner entbinden zu lassen. Dabei wählte Opel allerdings die falsche Verfahrensart, so dass darüber heute nicht einmal ein Urteil nötig war. Ein grober Formfehler des Weltkonzerns – und des ihn juristisch vertretenden Arbeitgeberverbandes.

Statt dessen verurteilte das Arbeitsgericht Bochum Opel auf den von Lisa Gärtner eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung hin, sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens in ihrem Beruf als Mechatronikerin zu beschäftigen (und entsprechend zu entlohnen!).

Als „lächerlich“ qualifizierte der vorsitzende Richter van der Leeden die Aussage von Opel, für Lisa Gärtner sei keine Arbeit da. Eindringlich belehrte er die Opel-Vertreter, sie müssten als Juristen doch eigentlich wissen, dass Opel eine Jugendvertreterin auf ihr Weiterbeschäftigungsverlangen hin auch tatsächlich zu beschäftigen hat. Doch Opel stieß sogar akzeptable Zwischenlösungen in den Wind, wie die Beschäftigung der Jugendvertreterin in der Montage, statt im erlernten Beruf als Mechatronikerin.

Das schließlich von der 1. Kammer gesprochene Urteil entsprach dann voll den Anträgen von Lisa Gärtner. Ihr Prozessbevollmächtiger, Peter Weispfenning, erklärte dazu: „Opel wollte einen Präzedenzfall – den haben die Verantwortlichen nun bekommen. Das Arbeitsgericht hat eindringlich klargestellt, dass Jugendvertreter zunächst einmal wie es das Gesetz will auch tatsächlich beschäftigt werden müssen. Ansonsten würden die Schutzrechte der Jugendvertreter leer laufen.“

Über 60 Opel-Kollegen, Betriebsräte, Jugendvertreter, interessierte Bürger, Montagsdemonstranten und der Solidaritätskreis für die kämpfenden Opelaner hatten Lisa Gärtner den Rücken gestärkt.

Sie machten auch deutlich, dass sie auch den zweiten klagende Jugendvertreter von Opel unterstützen, der am 14.2. seinen Prozess hat 14.2. (9 Uhr, Saal 34).

Am kommenden Montag wird Lisa Gärtner bei Opel ihre Arbeitsstelle antreten. Wird Opel sich jetzt rechtstreu verhalten? Wir werden Sie weiter informieren.

Die Aktenzeichen der Verfahren: 1 Ga 1/06 (Opel ./. Gärtner), 1 Ga 3/06 (Gärtner ./. Opel).
Für Rückfragen steht Ihnen der Solidaritätskreis gerne zur Verfügung. Er vermittelt auch Interviews mit Lisa Gärtner oder Rechtsanwalt Weispfenning.

„Solidaritätskreis für die kämpfenden Opelaner“
c/o Anne Fuchs
In der Schuttenbeck 12
44892 Bochum
0234-3259065

Editorische Anmerkungen

Der Artikel erschien am 12.02.2006 bei Indymedia.