Gründlich misslungen ist das
Vorhaben der Geschäftsleitung Opel, die engagierte und
kämpferische Jugendvertreterin Lisa Gärtner nach der Ausbildung
durch Nichtübernahme loszuwerden.
Obwohl Opel zur unbefristeten Übernahme von Jugend- und
Auszubildendenvertretern gem. § 78a BetrVG gesetzlich
verpflichtet ist, wurde ihr die Arbeitsaufnahme rechtwidrig
verweigert. Einzige Begründung: Es sei keine Arbeit vorhanden!
Und das in einem Werk mit ca. 7.000 Beschäftigten, Überstunden,
Samstags- und Sonntagsarbeit, Leiharbeitern usw.
Opel hatte selbst eine
einstweilige Verfügung beantragt, um sich vom Arbeitsgericht
Bochum von der Beschäftigungspflicht von Lisa Gärtner entbinden
zu lassen. Dabei wählte Opel allerdings die falsche
Verfahrensart, so dass darüber heute nicht einmal ein Urteil
nötig war. Ein grober Formfehler des Weltkonzerns – und des ihn
juristisch vertretenden Arbeitgeberverbandes.
Statt dessen verurteilte das
Arbeitsgericht Bochum Opel auf den von Lisa Gärtner
eingereichten Antrag auf einstweilige Verfügung hin, sie bis zum
rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens in ihrem
Beruf als Mechatronikerin zu beschäftigen (und entsprechend zu
entlohnen!).
Als „lächerlich“ qualifizierte
der vorsitzende Richter van der Leeden die Aussage von Opel, für
Lisa Gärtner sei keine Arbeit da. Eindringlich belehrte er die
Opel-Vertreter, sie müssten als Juristen doch eigentlich wissen,
dass Opel eine Jugendvertreterin auf ihr
Weiterbeschäftigungsverlangen hin auch tatsächlich zu
beschäftigen hat. Doch Opel stieß sogar akzeptable
Zwischenlösungen in den Wind, wie die Beschäftigung der
Jugendvertreterin in der Montage, statt im erlernten Beruf als
Mechatronikerin.
Das schließlich von der 1. Kammer
gesprochene Urteil entsprach dann voll den Anträgen von Lisa
Gärtner. Ihr Prozessbevollmächtiger, Peter Weispfenning,
erklärte dazu: „Opel wollte einen Präzedenzfall – den haben die
Verantwortlichen nun bekommen. Das Arbeitsgericht hat
eindringlich klargestellt, dass Jugendvertreter zunächst einmal
wie es das Gesetz will auch tatsächlich beschäftigt werden
müssen. Ansonsten würden die Schutzrechte der Jugendvertreter
leer laufen.“
Über 60 Opel-Kollegen,
Betriebsräte, Jugendvertreter, interessierte Bürger,
Montagsdemonstranten und der Solidaritätskreis für die
kämpfenden Opelaner hatten Lisa Gärtner den Rücken gestärkt.
Sie machten auch deutlich, dass
sie auch den zweiten klagende Jugendvertreter von Opel
unterstützen, der am 14.2. seinen Prozess hat 14.2. (9 Uhr, Saal
34).
Am kommenden Montag wird Lisa
Gärtner bei Opel ihre Arbeitsstelle antreten. Wird Opel sich
jetzt rechtstreu verhalten? Wir werden Sie weiter informieren.
Die Aktenzeichen der Verfahren: 1 Ga 1/06 (Opel ./. Gärtner), 1
Ga 3/06 (Gärtner ./. Opel).
Für Rückfragen steht Ihnen der Solidaritätskreis gerne zur
Verfügung. Er vermittelt auch Interviews mit Lisa Gärtner oder
Rechtsanwalt Weispfenning.
„Solidaritätskreis für die kämpfenden Opelaner“
c/o Anne Fuchs
In der Schuttenbeck 12
44892 Bochum
0234-3259065
Editorische Anmerkungen
Der Artikel erschien am
12.02.2006 bei
Indymedia.
|