Ein Sozialfall
Heimgesuchte Fremde in der Nähe. Heimgekehrte Emigranten in der Fremde. Fremdgekehrte Emigranten in der Heimat.

 

01-2014

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onlinezeitung

Arbeitsgruppe aktives Altern und Sozialschutz

Expertise
zum Zusammenhang von Sozialschutz und Erwerbseinkommen bei einem berenteten Grundsicherungsempfänger

Berlin, 27. Dezember 2013

 

Einleitung

Was ist aktives Altern? Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter aktivem Altern „den Prozess der Optimierung der Möglichkeiten von Menschen, im zunehmenden Alter ihre Gesundheit zu wählen, am Leben ihrer sozialen Umgebung teilzunehmen und ihre persönliche Sicherheit zu gewährleisten und derart ihre Lebensqualität zu verbessern. Aktives Altern ermöglicht es den Menschen, ihr Potenzial für körperliches, soziales und geistiges Wohlbefinden im Verlaufe ihres gesamten Lebens auszuschöpfen und am sozialen Leben in Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten teilzunehmen; gleichzeitig soll für Hilfsbedürftige ausreichender Schutz, Sicherheit und Pflege gewährleistet sein.“ Von der Europäischen Kommission wird diese umfassende Definition des Begriffs des aktiven Alterns unterstützt. Auf der Homepage der Europäischen Union steht die Definition: „Aktives Altern bedeutet, bei guter Gesundheit und als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft älter zu werden, ein erfülltes Berufsleben zu führen, im Alltag unabhängiger und als Bürger engagierter zu sein.“

In der vorliegenden Expertise soll anhand eines Fallbeispiels untersucht werden, wie in der Bundesrepublik Deutschland das Recht auf eigenständige Lebensführung und bessere Teilhabe älterer Bürger durchgesetzt werden kann und welche Maßnahmen der Sozialschutzpolitik diesbezüglich zur Wirkung gelangen bzw. gelangen könnten. Insbesondere soll der Fokus darauf gerichtet werden zu untersuchen, welche Kollisionen sich auftun, wenn, wie der Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Jean-Philippe Lhernould in seinem Bericht „Aspekte des aktiven Alterns im Bereich des Sozialschutzes / der sozialen Sicherheit“, vorgelegt der Europäischen Kommission im Mai 2012 im Auftrag der MISSOC (Mutual Information System on Social Protection in the EU Member States, the EAA and Switzerland), nachweist, dass der Beitrag des Sozialschutzes zu einem längeren Erwerbsleben oft unzureichend ist. „Dies lässt sich unter anderen damit erklären“, führt er aus, „dass die Sozialversicherungs- / Sozialfürsorgesysteme an ihre eigenen Systeme, Grundsätze und Ziele gebunden bleiben. In anderen Worten sind die Grundlagen des Sozialschutzes nicht immer mit den Maßnahmen im Bereich des aktiven Alterns vereinbar. Die Sozialschutzregelungen können von Situationen beeinflusst werden, die nichts mit den Maßnahmen im Bereich des aktiven Alterns zu tun haben und im Hinblick auf die Ziele des aktiven Alterns sogar kontraproduktive Ergebnisse zeitigen können.“ 1)

Die vorliegende Expertise soll anhand eines repräsentativen Beispiels zeigen, wie diese Kontraproduktivität hierzulande ihre Wirkungen zu entfalten vermag und wie sie dennoch, trotz der noch nicht ausreichend entwickelten Instrumentarien der Sozialpolitik für ältere Bürger, vom Standpunkt der Bejahung des Prinzips des aktiven Alterns überwunden werden kann.

Bei diesem repräsentativen Einzelfall eines älteren Bürgers handelt es sich um einen promovierten Grundsicherungsempfänger aus Berlin, der hochmotiviert ist und kontinuierlich einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, einer hochqualifizierten dazu: Sie beruht ausschließlich auf journalistischer und literarischer Arbeit. Diese Arbeit ist ihrem Wesen nach Bildungsarbeit auf dem Gebiet der Zeitgeschichte, des Engagements für Demokratie und der ästhetischen Erziehung in den Bereichen Kunst und Literatur. In der demokratischen Öffentlichkeit genießt seine Bildungsarbeit hohe Wertschätzung. Seine Hauptthemen sind der Holocaust, die Auseinandersetzungen mit dem Nationalsozialismus, das Wachhalten der Erinnerung an das Exil in den Jahren der Hitlerdiktatur zwischen 1933 und 1945 sowie der Kampf gegen Rechts in Deutschland und Europa und für die Festigung und Weiterentwicklung der Demokratie. Diese Themenwahl ist nicht zufällig. Der Bürger erblickte im Exil seiner deutsch-jüdischen Eltern im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland das Licht der Welt (siehe Publikation „Bewegende Odyssee“).

Die komplette Expertise als PdF-Datei laden!

Antonín Dick
Arbeitsgruppe aktives Altern und Sozialschutz

Ende 2013 hat sich in Berlin eine Arbeitsgruppe aktives Altern und Sozialschutz konstituiert. Die Gruppe ist ein loser Zusammenschluss älterer Bürger, der sich vorrangig mit dem hierzulande praktizierten Sozialschutz für älter werdende Menschen kritisch auseinandersetzt. Sie ist ein Forum für einen freimütigen Gedanken- und Erfahrungsaustausch über Probleme des Alterns, über die Stellung des älter werdenden Menschen im gesellschaftlichen Prozess, über die Maßnahmen zum Sozialschutz sowie über die Teilhabe älter werdender Menschen am kulturellen und öffentlichen Leben. Konzeptionelle Grundlage der Arbeitsgruppe bildet der Begriff des aktiven Alterns, wie er von der Weltgesundheitsorganisation sowie der Europäischen Gemeinschaft herausgearbeitet worden ist. Die Weltgesundheitsorganisation versteht unter aktivem Altern „den Prozess der Optimierung der Möglichkeiten von Menschen, im zunehmenden Alter ihre Gesundheit zu wählen, am Leben ihrer sozialen Umgebung teilzunehmen und ihre persönliche Sicherheit zu gewährleisten und derart ihre Lebensqualität zu verbessern. Aktives Altern ermöglicht es den Menschen, ihr Potenzial für körperliches, soziales und geistiges Wohlbefinden im Verlaufe ihres gesamten Lebens auszuschöpfen und am sozialen Leben in Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten teilzunehmen; gleichzeitig soll für Hilfsbedürftige ausreichender Schutz, Sicherheit und Pflege gewährleistet sein.“  Aktives Altern ist gesteigerte Lebenstätigkeit zum Wohle des Individuums und der Gesellschaft. Aktives Altern ist Arbeit.

Aktives Altern ist Teilnahme
am politischen Prozess.

Die Revidierte Europäische Sozialcharta vom 3. Mai 1996 ist von der Bundesrepublik Deutschland immer noch nicht ratifiziert worden. Dort heißt es unter Artikel 23: „Um die wirksame Ausübung des Rechts älterer Menschen auf sozialen Schutz zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien, unmittelbar oder in Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Organisationen geeignete Maßnahmen zu ergreifen oder zu fördern, die insbesondere: älteren Menschen die Möglichkeit geben sollen, so lange wie möglich vollwertige Mitglieder der Gesellschaft zu bleiben, und zwar durch: a) ausreichende Mittel, die es ihnen ermöglichen, ein menschenwürdiges Leben zu führen und aktiv am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen; b) die Bereitstellung von Informationen über Dienste und Einrichtungen für ältere Menschen und über ihre Möglichkeiten, diese in Anspruch zu nehmen; älteren Menschen die Möglichkeit geben sollen, ihre Lebensweise frei zu wählen und in ihrer gewohnten Umgebung, so lange sie dies wollen und können, ein eigenständiges Leben zu führen …“

Die Arbeitsgruppe aktives Altern und Sozialschutz engagiert sich für die Ratifizierung der Revidierten Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996. Sie bietet ein Mehr an politischer Einflussnahme auf die Administration und ein Mehr an gesetzlichen Garantien für die Entfaltung der Persönlichkeit.

Editorische Hinweise

Wir bekamen die Expertise zur Veröffentlichung von der Arbeitsgruppe