Stadtumbau & Stadtteilkämpfe
Alternative Politikberatung
Forderungen des Hessischen Wohnraumbündnisses

unterstützt von 14 Zusammenhängen

01-2014

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onlinezeitung

Wohnraum ist für viele Menschen in hessischen Ballungsräumen und Universitätsstädten nicht mehr bezahlbar. Davon betroffen sind bei weitem nicht mehr nur Geringverdienende, Studierende und Arbeitslose. In Wiesbaden stiegen die Mieten in den letzten fünf Jahren um mehr als 10%, in Frankfurt sogar um mehr als 17%. Vor allem bei Neuvermietungen verlangen viele Eigentümerinnen und Eigentümer extrem hohe Mieten, ohne dass dem eine entsprechende Wohnqualität gegenüber steht. Der Unterschied zu den Bestandsmieten beträgt teilweise mehr als 30%.

Besonders verschärfend wirkt sich der Mangel an Sozialwohnungen aus. Seit Jahren fallen immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung, ohne dass für diese Ersatz geschaffen wird. In Hessen fehlen mehr als 280.000 Sozialwohnungen. Somit können nicht einmal ein Drittel aller bedürftigen Haushalte in Hessen mit einer Sozialwohnung versorgt werden.

Bezahlbarer Wohnraum fehlt vorwiegend in Südhessen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet und den Großstädten. Aber auch die mittel-, nord- und osthessischen Städte Gießen, Marburg, Kassel und Fulda leiden unter einem akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Darüber hinaus reichen in allen Universitätsstädten die Wohnheimplätze für Studierende bei weitem nicht aus, um den u.a. durch doppelte Abiturjahrgänge massiv gestiegenen Bedarf zu decken. Nach der Föderalismusreform 2006, in deren Rahmen die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung vom Bund auf die Länder übergegangen ist, hat die schwarz-gelbe Landesregierung Ende 2012 das -Hessische Wohnraumförderungsgesetz- verabschiedet. Dieses Gesetz trägt den derzeitigen Erfordernissen in der sozialen Wohnraumpolitik nicht Rechnung, da es in Anbetracht einer herrschenden Wohnraumnot einseitig den Schwerpunkt auf die Förderung von Wohneigentum legt und den Mietwohnungsbau hinten anstellt. Gerade die einkommensschwächsten Menschen werden hierdurch benachteiligt.

Aus diesen Erwägungen heraus fordert das Hessische Wohnraumbündnis:

1. Die jährliche Schaffung von 3.200 mietpreisgebundenen Wohnungen, um die Sozialwohnungsquote zu stabilisieren. Zudem die Auflage eines Sonderprogramms, um das bereits bestehende Defizit von gut 280.000 Sozialwohnungen in Hessen zu kompensieren. Das Land hat die Mittel zweckgemäß einzusetzen und über den Bundesrat deren Aufstockung einzufordern.

2. Die Auflage eines Landesprogramms, um die Zahl von Studierendenwohnungen in Hessen um ein Drittel auf mindestens den bundesweiten Durchschnitt anzuheben.

3. Eine Änderung des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes dahingehend, dass der Mietwohnungsbau vorrangig vor Wohnungseigentumsmaßnahmen gefördert wird. Sobald der Mietwohnungsmarkt wieder ausgeglichen ist, sollen beide Förderarten gleichberechtigt nebeneinander gestellt werden. In Anbetracht der herrschenden Wohnungsnot ist die aktuelle Schwerpunktsetzung auf die Eigentumsförderung unverantwortlich.

4. Verankerung barrierearmer Bauweise als Auflage für die Neubauförderung im Hessischen Wohnraumförderungsgesetz.

5. Den Verzicht auf die Privatisierung von öffentlichem Wohnraum! Die Landesregierung muss den spekulativen Umgang mit Immobilien unterbinden, den Wohnungsbaugesellschaften Rahmenbedingungen für langfristig angelegte Investitionen schaffen und Wohnungsgenossenschaften, sowie die Neuschaffung von Dienst- und Werkswohnungen stärker öffentlich fördern.

Die Begrenzung explodierender Mietpreise. Die Landesregierung muss eine Bundesratsinitiative starten, um die Kappungsgrenze für Mietpreissteigerungen von derzeit 20% in 3 Jahren auf 15% in 4 Jahren zu reduzieren. Zudem muss eine Obergrenze für Mietpreissteigerungen bei Neuvermietungen eingeführt werden, welche bei maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

7. Maklerprovisionen sind von denjenigen zu bezahlen, die den Makler beauftragt haben (Bestellerprinzip).

8. Die Kündigungssperrfrist nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss wieder von derzeit 5 auf 10 Jahre verlängert werden.

9. Kurzfristig fordern wir für Transfergeldempfänger, deren Wohnkosten separat berechnet werden, eine Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen auf das ortsübliche Mietenniveau durch die zuständigen Behörden und den Gesetzgeber, insbesondere Jobcenter und BaföG-Amt.

Unterstützerinnen und Unterstützer

Arbeitsloseninitiativen Gießen e.V.
Arbeitsgemeinschaft für gewerkschaftliche Fragen Marburg
AStA Goethe-Universität Frankfurt am Main
AStA Hochschule Rhein-Main
AStA Justus-Liebig-Universität Gießen
AStA Technische Hochschule Mittelhessen
AStA Technische Universität Darmstadt
AStA Universität Kassel
„Bündnis für soziale Gerechtigkeit in Hessen“
Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Hessen-Thüringen
Deutscher Mieterbund Landesverband Hessen e.V.
Erwerbsloseninitiative Fulda e.V.
Landesschülervertretung Hessen
Verband alleinerziehender
Mütter und Väter Landesverband Hessen e.V.

Editorische Hinweise

Wir übernahmen dieses Pressematerial aus 2013 von der Website der Bündnisses.
http://www.wohnraumbuendnis-hessen.de