Heute, Dienstag, 20. Dezember 2011 einigten sich die Parteien in der Lohnklage von Daniel Reilig [1] gegen den Besitzer des Spätkaufs "Mumbai Dorn" Samariterstr. 3 Berlin-Friedrichshain, d. h. die Kammer musste kein Urteil sprechen. Über den Fall wurde an dieser Stelle schon mehrfach berichtet, was nach dem trend.infopartisan auch dem Labournet juristischen Ärger eingetragen hat.[2]

Zur Erinnerung: Die streitenden Parteien hatten einen Vertrag geschlossen, der für 25 Stunden Arbeit pro Monat [3] eine Entlohnung von 120,- EUR pro Monat vorsah (= 4,80 EUR / Stunde). Das Arbeitsverhältnis bestand so 2 3/4 Jahre. In der Lohnklage vertritt Daniel Reilig, er habe aber tatsächlich rund 60 Stunden pro Woche gearbeitet (~= 50 Cent / Stunde). Der Spätkaufbesitzer widerspricht dieser Behauptung selbstverständlich.

Die Kammer musste kein Urteil sprechen, weil sich die beiden Parteien statt dessen einigten. Dazu trug sicherlich bei, dass der Richter sehr deutlich machte, dass er über das Verhalten der beklagten Partei (= des Spätkaufbesitzers) ungehalten war und auch das Feilschen des Feilschens um die Kompromissformulierungen müde war. Besonders deutlich wurde das, als es um den Umstand ging, dass beide Parteien Prozesskostenhilfe beantragt hatten. Während das für einen nun Arbeitslosen sicher nicht ungewöhnlich ist, ist es eben seltener, dass sich auch der Arbeitgeber so arm rechnen kann, dass ihm Prozesskostenhilfe zusteht.

Nachdem sich die Parteien im Vorfeld bereits auf die Höhe einer Zahlung des Spätkaufbesitzers an seinen ehemaligen Beschäftigten geeinigt hatten, ging es in dem Tauziehen vor Gericht um die Frage, ob Daniel Reilig eine Bürgschaft für die in Ratenzahlungen verlangen könne. Gerade der Prozesskostenhilfeantrag des Arbeitgebers machte aber auch dem Richter deutlich, dass die Angst, am Ende könnten die Zahlungen nicht eintreibbar sein, begründet ist. Als Kompromiss kam dann statt der Bürgschaft eine Einmalzahlung in Höhe eines Viertels der Gesamtsumme heraus und dadurch verringerte Ratenzahlungen. Hoffentlich kommt das Geld dann auch...

Weitere Punkte der Einigung umfassen ein Zeugnis, an dessen Formulierungen die Rechtsanwältin des Spätkaufbesitzers bis ins Detail herumfeilschte, offenbar um zu vermeiden, dass aus dem Zeugnis deutlich wird, wie lang die geleistete Arbeitszeit tatsächlich war.

Daneben umfasst die Einigung die üblichen Punkte, mit der Einigung auf alle gegenseitigen Ansprüche zu verzichten und - in diesem Fall besonders: - der Spätkaufbesitzer nimmt alle Strafanzeigen zurück, die er im Laufe der letzten Monate u. a. gegen Daniel Reilig und Personen, die für ihn als Zeugen aussagten, gestellt hatte.

Dadurch, dass sich die Parteien einigten, liegt nun leider kein Richterliches Urteil zum Umfang der von Daniel Reilig geleisteten Arbeit vor. Die Höhe der Zahlung des Spätkaufbesitzers an seinen ehemaligen Beschäftigten macht aber deutlich, dass der Gesamtumfang weit jenseits der vertraglich vereinbarten 25 Stunden pro Monat gearbeitet hat, sie liegt weit über der Abfindungsfaustformel 1/2 Monatsgehalt mal Beschäftigungsjahre.

Für die FAU Berlin und die Gruppe Internationale KommunistInnen", die den Fall öffentlich gemacht haben, ist der Ausgang des Verfahrens ein politischer Erfolg. Für Daniel Reilig ist am Ende des Stress' wenigstens eine Sümmchen Geld übrig geblieben(4). Doch auch der Spätkaufbesitzer ist die Einigung nicht schlecht: Auch mit der Zahlung an Daniel Reilig und den Kosten für Anwälte in den verschiedenen Verfahren, die er angestrengt hatte, wäre er in Summe billig gefahren.

Anmerkungen

1) Name geändert

2) In der Zwischenzeit ist der Versuch des Besitzers des "Mumbai Corner", Mohammed Nasir Saeed, per einstweiliger Verfügung gegen trend online vorzugehen, mehrfach vor Gericht gescheitert.

3) Während des Gütetermins war noch von 20 Stunden pro Monat die Rede gewesen.

4) Die Taz berichtet am 21.12.2011 über den Vergleich: "Der Angestellte bekommt nach der Einigung eine Abfindung von 4.000 Euro sowie eine Bescheinigung, dass er sechs Tage in der Woche in dem Spätkauf gearbeitet hat. Beide Parteien verpflichten sich wechselseitig, keine weiteren Forderungen mehr zu stellen und alle Anzeigen zurückzunehmen."

Editorische Hinweise

Wir übernahmen den Bericht aus dem Labournet. Die Fußnote 4) wurde von uns eingefügt. Die Originalüberschrift "Einigung in der Lohnklage gegen Spätkauf" wurde verändert/erweitert.