Frankreich: Gute Einwanderer, böse Einwanderer und Munition für rechten Wahlkampf
Neues Ausländergesetz: Sarkozy kündigt Horrorkatalog an

von Bernhard Schmid
01/06

trend
onlinezeitung
Frankreich steht nicht mehr unter dem Ausnahmezustand, der am 4. Januar sang- und klanglos aufgehoben worden ist. Doch andere, längerfristige Verschärfungen lassen nicht auf sich warten, die in dem innenpolitischen Klima nach den Unruhen in den ghettoisierten Trabantenstädten (banlieues) vom November 2005 leichter durchsetzbar geworden sind – ohne dass diese Gesetzesänderungen unbedingt in einem Zusammenhang zu den Riots stünden. Dies gilt etwa für die jetzt angekündigte, drastische Verschärfung der Gesetze zur Einwanderung und zum Aufenthalt von Ausländern in Frankreich. Der jetzt in groben Zügen bekannt gewordene Entwurf soll bis Ende dieses Monats verabschiedet werden und im Februar dem Parlament vorgelegt werden. Bis im Mai 2006 soll er durch die Abgeordneten in dritter und letzter Lesung verabschiedet sein. 

Ähnlich wie bei den erweiterten Befugnissen für den Polizeiapparat, die in den während des Dezember verabschiedeten neuen Antiterrorismus-Gesetzen enthalten sind (darunter die Verpflichtung für Internetcafés und Server, alle Verbindungsdaten für mindestens ein Jahr aufzubewahren und den Behörden den Zugang dazu zu gewährend), sind auch in diesem Falle die Pläne älter als der Ausbruch der Unruhen während des Herbstes. Einen ersten Auftrag zur Überarbeitung der Einwanderungsgesetze erteilte Innenminister Nicolas Sarkozy seinen Untergebenen schon in der letzten Septemberwoche. Doch im einen wie im anderen Falle haben das politische Klima nach den Unruhen und der verbreitete Ruf nach autoritären „Lösungen“ erheblich zur Durchsetzbarkeit von Verschärfungen beigetragen. Nicht zufällig hatte Premierminister Dominique de Villepin die Neuauflage der Ausländergesetzgebung am 19. November 2005, auf dem Höhepunkt der politischen Schockwelle infolge der Unruhen, verkündet. 

Am vergangenen Donnerstag verkündete der französische Innenminister Nicolas Sarkozy, anlässlich der Verkündung seiner Neujahrswünsche an die Presse, nähere Einzelheiten dazu. Aber längst waren schon präzisere Informationen dazu an die Öffentlichkeit gedrungen, denn acht Initiativen und NGOs – von der AIDS-Hilfegruppe Act Up! über die Rechtsberatungsinitiative GISTI bis zur Antirassismusbewegung MRAP – stellten schon am 3. Januar einen Entwurf aus Sarkozys Ministerium (http://www.actupparis.org ) ins Internet, begleitet durch ein kritisches Kommuniqué. Zu dessen herausragenden Neuerungen zählt die Einschränkung des Rechts auf Familienzusammenführung – der Familiennachzug war im November durch konservative Parlamentarier als eines der angeblichen Hauptübel, die hinter den Unruhen steckten, angegriffen worden. Die minimale „legale“ Aufenthaltsdauer eines Ausländers, der Familienmitglieder nachkommen lassen möchte, wird von ein auf zwei Jahre erhöht; vor allem aber werden die übrigen Bedingungen weit regressiver gefasst. Neben ausreichendem Wohnraum und Einkommen ist künftig auch eine „Integrations“bestätigung durch den Bürgermeister erforderlich. Die „republikanische Integration“ wird ferner nunmehr auch für ausländische Ehegatten von französischen Staatsbürgern geprüft, die künftig nicht mehr automatisch ein Recht auf Aufenthalt in Frankreich nach zwei Jahren Eheschluss haben werden. Ein Vorentwurf aus dem Hause Sarkozy will die Integrationsprüfung sogar auf die französischen Ehepartnerinnen selbst anwenden. 

Seit einem Gesetz von Sarkozys konservativem Amtsvorgänger Jean-Louis Debré von 1997 bestand die Möglichkeit, dass ein Einwanderer, der nachweislich seit mindestens 10 Jahren ohne Unterbrechung in Frankreich lebt, seinen Aufenthaltsstatus „legalisieren“ lassen kann. Diese Legalisierungsoption, die zwischenzeitlich unter den großen politischen Parteien konsensfähig geworden zu sein schien, will Sarkozy nunmehr völlig abschaffen. Auch solche Immigranten, die seit mehreren Jahren in Frankreich leben und nachweislich intensive „familiäre oder persönliche Bindungen“ entwickelt haben, konnten bisher „legalisiert“ werden – was sich schon aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergibt, die den Respekt des Familienlebens garantiert. Aber dieses Recht will Sarkozy nunmehr unter strikte Voraussetzungen stellen, etwa hinsichtlich der Integrationsvoraussetzungen in Gestalt von „Lage“ und „Komfort“ des Wohnraums; je nachdem, ob der betreffende Mensch in einer Trabantenstadt oder in einem Stadtzentrum lebt, könnte die Antwort auf diese Frage ziemlich unterschiedlich ausfallen. 

Eine Maßnahme, die für das Gros der in Frankreich lebenden Immigranten eine starke Destabilisierung bedeutet, ist ferner die faktische Abschaffung der so genannten Zehn-Jahres-Karten. Diese 1984 mit den Stimmen aller großen Parteien eingeführten Aufenthaltstitel, die bei Fehlen eines Verweigerungsgrundes verlängerbar sind, stellten de facto eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für seit längerem „legal“ in Frankreich lebende Einwanderer dar; ihn erhielten Nicht-EU-Ausländer nach 10 Jahren regelmäßiger Wohndauer in Frankreich. Die Zehn-Jahres-Regelung soll aber nunmehr kippen; dies würde eine erhebliche „Destabilisierung“ der auf Dauer und mit einem legalen Titel in Frankreich sich aufhaltenden Einwanderungsbevölkerung nach sich ziehen.  

Ebenso sollen mit Franzosen verheiratete ausländische Staatsbürger nicht mehr diesen unbefristeten Aufenthaltstitel erhalten – was ihre spätere Situation natürlich prekarisiert, falls die Ehe in die Brüche geht. Künftig sollen ferner die ausländischen Ehepartner/innen von Franzosen während 3 Jahren nach der Hochzeit noch abgeschoben werden können, falls die Ehe in die Brüche geht (egal, ob familiäre Gewalt oder eine sonstige Ursache dies erklärt). Falls das gemeinsame Eheleben während mindestens eines Jahres ohne Unterbrechung in Frankreich stattfand, kann der oder die ausländische Ehepartner(in) künftig nach nunmehr vier Jahren – statt bisher zwei Jahren – die französische Staatsbürgerschaft annehmen, ansonsten nach fünf Jahren statt bisher drei. 

Neue Elite? 

Im Gegenzug zu all diesen Verschärfungen 0soll künftig eine besonders privilegierte Kategorie von Ausländern geschaffen werden, deren Aufenthaltsrecht allerdings auf drei Jahre befristet werden und/oder an das Bestehen ihres Arbeitsverhältnisses gekoppelt werden soll. Dazu sollen Personen mit besonderen „Fähigkeiten oder Talenten“ gehören, die „geeignet sind, auf bedeutende und dauerhafte Weise zur Entwicklung der französischen Ökonomie, zur Ausstrahlung Frankreichs in der Welt“ oder zur Entwicklung ihres Herkunftslandes beizutragen. Letztere Option spielt wohl auf das französische Interesse an der Knüpfung intensiver Wirtschaftsbeziehungen an. Ferner geht es auch um in Frankreich ausgebildete, ausländische Studierende.  

Beide Gruppen sollen – im Gegensatz zu allen anderen Einwanderern –ein sofortiges Recht auf Familiennachzug wahrnehmen können. Ihre Förderung liegt völlig im Trend der Politik selektiver Zuwanderung von Hochqualifizierten, die auch auf EU-Ebene verfolgt wird. Früher nannte man so etwas „Brain Drain“, also das Abziehen der fähigsten oder bestausgebildeten Führungskräfte aus ärmeren Ländern – es wurde angeprangert, solange dessen Ablehnung als Argument dafür herhalten konnte, das Asylrecht in Deutschland oder Frankreich (jeweils 1993) einzuschränken. Jetzt, wo es nur noch ein Bruchteil der früheren Asylsuchenden überhaupt noch in „unsere“ Länder schafft, wird dagegen ganz ungeniert um die Anwerbung der „Besten“ gebuhlt. Bei Nicolas Sarkozy läuft das unter dem Slogan, der jetzt sogar explizit in dem Gesetzes-Vorentwurf auftaucht: „Kampf der erlittenen Zuwanderung“, gemeint ist: den durch das arme Frankreich erlittenen Einwanderern, „und Förderung der ausgewählten Zuwanderung“. Ihn benutzte Sarkozy erstmals anlässlich eines Regierungsseminars zum Thema Einwanderungspolitik – das der Möchte-gar-zu-gerne-Präsident nach eigener Ankündigung auch zum Wahlkampfthema im kommenden „Superwahljahr“ 2007 erheben will – vom 9. Juni 2005. 

Selbst schwer kranke Ausländer, die bisher aus humanitären Gründen einen Aufenthaltstitel erlangen konnten, werden dagegen nur noch unter strengen Konditionen in Frankreich bleiben können: Rechtliche Voraussetzung dafür wird künftig sein, dass das Krankheitsbild „die Überlebensprognose aufs Spiel setzt“ – also lebensbedrohlich ist – und eine angemessene  Behandlung im Herkunftsland „aufgrund des Nichtvorhandenseins entsprechender sanitärer Mittel“ nicht möglich ist. Letzterer Punkt bedeutet, dass es nicht mehr den Aufenthalt in Frankreich rechtfertigt, wenn medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Herkunftsland zwar vorhanden, aber aus finanziellen Gründen einer kleinen Elite vorbehalten sind. Besonders betroffen davon sind HIV-Patienten, weshalb auch die AIDS-Hilfeorganisation „Act Up!“ zu den besonders scharfen Gegnern von Sarkozys Plänen zu Gesetzesverschärfungen gehört. Kurz vor Weihnachten hatte die Gruppe wegen Sarkozys Umgang mit HIV-infizierten Migranten frankreichweit Plakate mit dem Foto des Ministers, aber der Aufschrift „Wählt Le Pen!“ kleben lassen. Unter gerichtlichem Druck mussten die Plakate jedoch zurückgezogen werden – aber auch, weil der Urheber der, inzwischen durch alle Presseorgane gegangenen, Fotographie einen Verstoß gegen das Urheberrecht durch diese Verwendung geltend machte. 

Reaktionen von Rechts 

Die Konzeptionen von Nicolas Sarkozy sollen unter anderem auch die Funktion erfüllen, die an die extreme Rechte verlorenen Wähler wieder anziehen bzw. zu potenziellen konservativen Wählern zu machen. Dabei teilt das durch die extreme Rechte angezogene Publikum  sicherlich nicht die Ambitionen zur Schaffung einer neuen Einwandererelite; auf seinen Beifall dagegen stoßen im Prinzip wohl alle Maßnahmen, die darauf hinauslaufen, gegen die weiter unten in den sozialen Hierarchie stehenden Einwanderer oder Zuwanderungskandidaten zu „treten“. Insbesondere im Hinblick auf solche Reaktionen betreibt Minister Sarkozy weiterhin sein Medienspiel mit den „Erfolgszahlen“, das er auf Abschiebezahlen ebenso anwendet wie bei Aufgriffszahlen von (mutmaßlichen) Straftätern durch die Polizei. Für das zurückliegende Jahr hatte Sarkozy den ihm untergebenen Dienststellen im Juni 2005 die Sollvorgabe erteilt, „23.000 Abschiebungen“ im laufenden Jahr zu erreichen gegenüber einer Vorjahresquote von 16.000. Laut der konservativen Tageszeitung „Le Figaro“ vom vergangenen Donnerstag könnten es freilich real – „nur“ – rund 20.000 geworden sein. Mit einer Untersuchung der individuellen Situationen, unter Berücksichtigung der Rechtspositionen der jeweiligen Individuen und der von ihnen im Falle einer unerwünschten Rückführung ins Herkunftsland gelaufenen Risiken, haben all diese Zahlenspiele offenkundig nichts zu tun. 

Die extreme Rechte gerät durch diese Sprüche und die entsprechenden Taten des zuständigen Ministers leicht ins Dilemma: Soll sie die praktizierten „Lösungen“ verbal noch übertrumpfen und die real durchgeführte Politik der Schwächlichkeit zeihen – um sich damit aber eventuell auch in den Augen von Rechtswählern dem Verdacht einer übertriebenen, rein ideologisch motivierten Härte auszusetzen? Oder soll sie dazu applaudieren und zugleich versuchen, ihr angebliches „politisches Urheberrecht“ einzufordern – damit aber vielleicht zu wenig als Oppositionskraft erkennbar sein? 

In jüngster Vergangenheit hatte eher die zweite Herangehensform das Verhältnis der extremen Rechten zur konservativen Regierungspolitik der letzten Monate im Bereich der Polizei- und Sicherheitspolitik geprägt. Sich dadurch von den verbal noch härteren (und von Le Pen öffentlich als „unverantwortlich“ bezeichneten) Forderungen seines neuen Konkurrenten, des national-konservativen Grafen Philippe de Villiers – der gleich forderte, die Unruhen in den Trabantenstädten durch die Armee niederkämpfen statt durch die Polizei eindämmen zu lassen – absetzend, applaudierte der alternde Rechtsextremist Jean-Marie Le Pen den Regierungsmaßnahmen während der Riots. Hätte er diese als Schwächlingsveranstaltung denunziert, so kalkulierte Le Pen, der mutmaßlich nach den kommenden Wahlen das Ruder innerhalb seiner Partei wird abgeben müssen - er wird im Frühsommer dieses Jahres 78 -, hätte er sich nur unnötig als „Extremist“ in Szene gesetzt. Nachdem die Regierung ab dem 8. November 2005 auf die Notstandsgesetzgebung aus dem Algerienkrieg zurückgegriffen hatte, schien es ihm in der Tat schwer zu fallen, diesen Kurs weitläufig von rechts zu „überholen“. So fand Le Pen es taktisch klüger, sich als vermeintlicher Stichwortgeber der Anderen in Szene zu setzen und sein politisches Copyright einzufordern. „Ich hoffe, dass man künftig dem Arzt, der seit vielen Jahren die richtige Diagnose aufgestellt hat, mehr vertrauen wird als den Ärzten, die sich vorher geirrt haben“ tönte er auf einer Kundgebung vor treuen Anhängern am 14. November in der Nähe des Louvre-Museums, im historischen Zentrum von Paris. 

Dabei trifft es übrigens zu, dass die konservative Regierungspolitik sich zum Teil bei den Vorschlägen Jean-Marie Le Pens aus seinem letzten Wahlprogramm (von 2002) bedient hat. „Bereits über die Hälfte des Sicherheitsplans von Le Pen bereits durch die Rechte aufgefressen“ titelt die traditionsreiche Satire- und Enthüllungszeitung „Le Canard enchaîné“ in ihrer Ausgabe vom 14. Dezember 2005. Nach ihrer Zählung hat die regierende bürgerliche Rechte bisher 16 von insgesamt 30 Forderungen aus dem letzten Wahlprogramm von Jean-Marie Le Pen, die detailliert aufgelistet werden, gänzlich oder zum Teil umgesetzt. Allerdings muss man dazu sagen, dass es sich teilweise um eher allgemeine formulierte Statements handelt – wie die Forderung nach besserer Aus- und Aufrüstung der Polizei, die, wie die Zeitung richtig angibt, auch auf den Wunschliste konservativer und sozialdemokratischer Innenminister ihren Platz hat. Daneben finden sich allerdings auch äußerst detaillierte Forderungen, die ihre Umsetzung fanden: So forderte Le Pen im Wahljahr 2002 den Neubau von 13.000 Gefängnisplätzen. 13.200 neue Haftplätze hat die konservative Rechtsregierung errichtet, und hat damit die Höchstmarke von 60.000 auf Landesebene überschritten . (Doch in einem Interview mit „Le Parisien“ vom 8. Dezember 2005 forderte Le Pen inzwischen gleich die Einrichtung von insgesamt 200.000 Gefängnisplätzen…)  

Die liberale Pariser Abendzeitung „Le Monde“ beugt sich ihrerseits in ihrer Ausgabe vom 27. Dezember 2005 über das Phänomen, mit einem ausführlichen Beitrag auf ihrer Themenseite 3, der unter dem Titel „Le Pen im Originaltext… der Anderen“ steht. Noch detaillierter als im „Canard enchaîné“ werden hier die realpolitischen Vorschläge, die (neben den allgemeinen Phrasen) dem bisher letzten Wahlprogramm Le Pens zu entnehmen sind, und die Maßnahmen der konservativen Rechten nebeneinander gestellt. Dabei ergibt sich ein ähnliches Bild wie im oben geschilderten Vergleich. Das reicht von der Möglichkeit, französischen Staatsbürgern, die durch Einbürgerung zu Franzosen wurden, ihre Nationalität nachträglich zu entziehen – zumindest für islamistische Extremisten schafft das neue Antiterrorgesetzgebung die Möglichkeit, dies während einer Periode von bis zu 15 Jahren nach der Übernahme der Staatsbürgerschaft zu tun – bis zur Forderung Le Pens nach „Entpolitisierung der Richterschaft“. Darunter verstand Le Pen offen die Ausgrenzung von Richterinnen und Richtern, die der links stehenden und sehr kritischen Richtergewerkschaft SM (Syndicat de la magistrature) – der SM enthält 20 bis 30 Prozent der Stimmen bei den Personalratswahlen – nahe stehen. Mündlich hatte Le Pen vor der letzten Präsidentschaftswahl dazu gefordert, eine „Säuberung“ der Richterschaft um „ein Drittel“ ihrer Mitglieder, darunter namentlich die SM-Angehörigen, durchzuführen. Wie „Le Monde“ nun informiert, wurden zwar keine Entlassungen in diesem Bereich vorgenommen, die auch rechtlich sehr schwer möglich erscheinen - wohl aber werde aktuell ein enormer Druck auf die nationale Schule für Richterausbildung (ENM, in Bordeaux) ausgeübt, dass dem SM nahe stehende Richter nicht mehr als Praxisvertreter an den Ausbildungsprogrammen in der Schule teilnehmen solle. Auch sonst sollen sie, aufgrund von Beförderungen, in möglichst keine verantwortlichen Positionen mehr kommen. 

Erst jüngst ging die Regierungsmannschaft übrigens auf ein weiteres konkretes, von Le Pen vorgeschlagenes Element ein, das durch die Zählungen der beiden Zeitungen noch gar nicht erfasst ist. Das Le Pen’sche Wahlprogramm von 2002 hatte vorgeschlagen, die Familien als „Ort der Kriminalitätsbekämpfung“ heranzuziehen. Hinter dieser soweit eher harmlos klingenden Formulierung verbirgt sich nichts anderes als die ziemlich alte rechte Forderung, eine Art moderner „Sippenhaft“ oder jedenfalls Kollektivverantwortung einzuführen: Die Eltern (und, im Falle des Entzugs etwa der finanziellen Unterstützung für die Kantinenspeisung in Schulen, auch die Geschwister) von „kriminellen Jugendlichen“ sollen etwa durch die Sperrung von Sozialleistungen oder Familienunterstützung mit bestraft werden. Im Ansatz wird diese Idee jetzt erstmals in einem Gesetzentwurf, den Sozialminister Jean-Louis Borloo am 11. Januar 06 als „Antwort“ auf die jüngste Krise in den Banlieues präsentierte, aufgegriffen – neben anderen Maßnahmen, die von konservativer Seite seit November 2005 als „Lösungsvorschläge“ ins Gespräch gebracht worden sind, wie etwa die Herabsetzung des Mindest-Eintrittsalter in eine Berufslehre von 16 auf 14 Jahre. Dies war durch Premierminister Dominique de Villepin zunächst als eine Art Angebot an Schulabbrecher und Jugendliche in einer Krisensituation präsentiert worden; die Arbeitgeberverbände hatten aber sogleich mit den Worten reagiert, man werde bestimmt nicht als Auffangbecken für die „turbulentesten“ Jugendlichen dienen. 

Zuwanderung als Thema im rechten Wettbewerb? 

Angesichts dieser zu verzeichnenden Überschneidungen im Bereich der Inneren Sicherheit bildete bisher das Einwanderungsthema noch das „natürliche Refugium“ für den Diskurs der extremen Rechten: Auf diesem Terrain konnte sie sich außer Konkurrenz glauben und die Konservativen unvermindert von rechts her angreifen. Denn auch wenn die bürgerlichen Rechtsparteien immer wieder Verschärfungen für in Frankreich lebende Ausländer oder, erst recht, für neue Zuwanderer forderten oder „versprachen“: Aufgrund geltender Rechtspositionen, etwa des durch Gerichte kontrollierten Rechts auf Familienzuzug (das im Prinzip schon aus der Garantie des „Rechts auf ein normales Familienleben“ durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention resultiert), blieben ihre Taten dann real oft hinter den markigen Sprüchen zurück. Der besonders repressive, national-konservative Innenminister Charles Pasqua konnte sich zwar 1993/94 den, zuvor nur durch die extreme Rechte benutzten, Slogan „Zéro immigration“ (Null Einwanderung) zu eigen machen – solange die Richter über das Recht auf Familienzusammenführung wachten, konnte er die Zuwanderungszahlen zwar drosseln, aber eben niemals wirklich auf Null befördern. 

Daher glaubte Le Pen auch, in demselben Interview mit „Le Parisien“ (vom 8. Dezember 05), in welchem er sein angebliches politisches Copyright für die Sicherheitsmaßnahmen der konservativen Regierung im Zuge der Riots in den Banlieues einforderte, sich gleichzeitig über die „Weiberrezepte“ seiner Konkurrenten im Bereich der Zuwanderungspolitik lustig machen zu können. Damit zielte er sowohl auf Innenminister Sarkozy als auch auf den rechtskatholischen Grafen Philippe de Villiers, die beide erklärtermaßen einen Teil der rechtsextremen Wählerschaft abwerben möchten, ab. Und noch Anfang Januar, anlässlich der Verkündung seiner Neujahrswünsche vor Journalisten, antwortete Le Pen auf die Frage nach einem durch Innenminister Sarkozy auf ihn ausgeübten Konkurrenzdruck: „Wenn man heute von einer ‚Lepenisierung’ der Mentalität anderer Politiker spricht, dann ist Sarkozy davon weniger als andere betroffen. Er wetteifert mit der einwanderungssüchtigen radikalen Linken.“ 

Durch die neuen Pläne für eine Verschärfung der Ausländergesetze, die in einigen Bereichen zu den radikalsten jemals durch eine Regierung verkündeten gehören – man denke etwa an die Abschaffung der Zehnjahreskarten oder die Einschränkung des Rechts auf Familiennachzug – könnte Le Pen nun auch auf diesem Terrain in Zugzwang geraten. Bisher ist noch keine offizielle Reaktion seinerseits bekannt. Die extreme Rechte „einholen“ oder gar überholen wird das konservative Regierungslager natürlich auch mit den geplanten, recht harschen Maßnahmen nicht können. So forderte Jean-Marie Le Pen in seinem Wahlprogramm von 2002 die „Abschaffung“ jeglichen Rechts auf Familiennachzug, desgleichen tat der Rechtskatholik Philippe de Villiers jüngst in seinen Neujahrswünschen an die Presse vom 11. Januar. Dies sind natürlich Sprüche, denn eine völlige Schleifung dieses Rechts, das mit der Garantie des Anrechts auf ein „normales Familienleben“ durch die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8) im Einklang steht, wäre sicherlich – ohne Aufkündigung mehrerer internationaler Verpflichtungen Frankreichs – mit den Richtern nicht so einfach zu machen. Aber der Wettlauf um den autoritärsten und rassistischsten Teil der Wählerschaft hat begonnen. 

Noch eine notwendige KORREKTUR: 

Im Dezember 2005 hieβ es an dieser Stelle, in einem Beitrag vom Autor dieser Zeilen zu einem verwandten Thema (http://www.trend.infopartisan.net/trd1205/t441205.html ): „So soll die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen beim ‚französischen Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen’ (OFPRA), die bereits im Jahr 2002 durch die konservative Regierung auf einen Monat (...) beschränkt wurde, noch drastischer auf künftig noch 3 Wochen verkürzt werden.“ 

Das stimmt so nicht: Tatsächlich ist es die Frist, die Asylsuchende haben, um (nachdem sie ihren Asylwunsch als Einreise- oder Aufenhaltsgrund vorgebracht haben) einen förmlichen Asylantrag mit Begründung beim OFPRA einzureichen, die vor drei Jahren von zuvor einem Monat auf drei Wochen verkürzt worden ist. Dies passierte durch das „Gesetz zum Asylrecht“ vom 15. November 2003 (nicht 2002, im November jenes Jahres wurde das durch Sarkozy vorgelegt allgemeine Ausländergesetz angenommen, das Asylrecht kam ein Jahr später dran).  

Das neue Asylrechts-Gesetz von 2003, das die Antragsfrist beim OFPRA von einem Monat auf drei Wochen verkürzte, führte gleichzeitig eine wichtige neue Bestimmung ein: Die Asylanträge mitsamt Begründung durften fortan (innerhalb der nunmehr dreiwöchigen Frist) nur noch auf Französisch verfasst werden. Deshalb wurde befürchtet, dass eine gröβere Anzahl potenzieller Asylantragssteller/innen, aufgrund der engen Fristen und der vorhandenen Sprachschwierigkeiten, von vornherein aus dem Verfahren fallen würden. Nähere Auswirkungen an diesem Punkt in der Praxis können im Moment nicht verifiziert werden.  

Was die Regierung unter Premierminiser Dominique de Villepin nunmehr akuell vorhat, ist, die Frist für das Formulieren und Abliefern eines Revisionsantrags – im Berufungsverfahren gegen ablehnende Bescheide des OFPRA – vor der „Berufungskommission für Flüchtlinge“ (CRR) ihrerseits von bisher einem Monat auf nur noch 14 Tage einzuschränken. Dabei soll ebenfalls die Regel gelten, dass nur begründete Anträge in französischer Sprache berücksichtigt werden.

„Damit würde sich das Asylverfahren in eine veritable Lotterieveranstaltungen verwandeln“, formuliert die „Französische Koordination für das Asylrecht“, die rund 20 Inititiaven, NGOs und politische Menschenrechts- oder Antirassismusgruppen umfasst. (Vgl. bis hierher: „Le Monde“ vom 30. 11. 2005) 

Der jetzt von Innenminister Sarkozy vorgelegte Katalog von Bestimmungen für ein neues Ausländergesetz enthält bisher noch keine Beschlüsse zum Asylrecht bzw. Asylverfahren. Mumaβlich wird dieser Komplex zum Gegenstand eines eigenen, abgetrennten Gesetzes werden. In einer gemeinsamen Verordung vom 31. 12. 2005 haben das französische Innen- und das Sozialministerium jedoch bereits die Ausführungsbestimmungen für die Unterbringung von Asylsuchenden verschärft; insbesondere sollen die untergeordneten Behörden künftig streng dafür sorgen, dass abgelehnte (oder aus dem Verfahren geflogene) Asylbewerber die bereit gestellten Unterkünfte auch unverzüglich zu verlassen haben.

Editorische Anmerkungen

Der Artikel wurde uns vom Autor am 17.1.2006 überlassen. Es ist eine leicht überarbeitete Fassung eines Artikels, der am 16. Januar 2006 bei telepolis erschien. Hinzugefügt wurde eine Korrektur (am Schluss des Artikels), die sich auf einen thematisch ähnlichen Beitrag des Autors in trend.infopartisan vom Dezember 2005 bezieht.