Die Bestimmung der Grundrente
durch Adam Smith
Smith:
„Sobald der Boden eines Landes durchweg Privateigentum geworden
ist, lieben es die Grundbesitzer wie andere Leute auch, zu
ernten, wo sie nicht gesät haben, und fordern selbst für die
natürlichen Erzeugnisse des Bodens eine Rente. Das Holz des
Waldes, das Gras des Feldes und alle natürlichen Früchte der
Erde, die, als der Boden noch Gemeineigentum war, dem Arbeiter
nur die Mühe des Sammelns kosteten,
erhalten jetzt sogar für ihn einen Preisaufschlag. Er muß für
die Erlaubnis, sie zu ernten, etwas bezahlen und dem
Grundbesitzer einen Teil von dem abtreten, was seine Arbeit
eingesammelt oder produziert hat. Dieser Anteil oder, was
dasselbe ist, der Preis dieses Anteils bildet die Grundrente."
(Smith, A., Eine Untersuchung . . ., a. a. 0., S. 65.)
Editorische
Anmerkungen
Günter Fabiunke, Geschichte der
bürgerlichen politischen Ökonomie Berlin
DDR 1975, S.100
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