Direkt nach der
Oktoberrevolution und in den zwanziger Jahren
wurden erste Maßnahmen für die Gleichstellung der
Frau ergriffen und diverse
Experimentedurchgeführt: auf der juristischen
Ebene wurden über „Dekrete" den Frauen gleiche
Rechte zugestanden wie den Männern, über die
Öffnung sämtlicher Bildungswege für Frauen hatten
sie Zugang zu allen Berufen, es wurden außerdem
Anstrengungen unternommen, die Frauen in die
Produktion einzube-ziehen und sie über die
„Frauenabteilung" für den politischen und den
sozialen Kampf zu gewinnen.
Als eines der ersten
Dekrete wurde bereits 1917 die Ehe dem Zugriff der
Kirche entzogen, die Scheidung wurde erleichtert
und 1926 die registrierte Ehe der
nichtregistrierten gleichgestellt. Anfang 1918 wird
in allen Schulen der Ge-fneinschaftsunterricht zur
Pflicht, die Noten werden abgeschafft, der Zugang
zu den Universitäten von keinerlei Schulabschlüssen
abhängig gemacht. Besonders während der Zeit des
Kriegskommunismus wird versucht, Frauen für die
Arbeit in allen, auch den „männerorientierten"
Branchen zu gewinnen. Die Einrichtung von Kantinen
und Kinderkrippen wird zur Entlastung und
Freisetzung der Frauen für die Arbeit gefordert.
Diskussionen um das „Novyj byt", um „neue Formen
des Alltagslebens", nahmen einen breiten Raum ein,
auch wenn eine „Mangelwirtschaft" die
vorherrschende alltägliche Erfahrung der
Bevölkerung war. Zwar wurde die Ehe dabei in Frage
gestellt, es gelang jedoch nicht, z.B. an ihre
Stelle etwas anderes zu setzen. Ansätze einer
„neuen sozialistischen Moral", wie sie z.B. von
Alexandra Kollontai entwickelt wurden, waren stark
umstritten, teilweise auch demagogischen Angriffen
ausgesetzt und verschwanden Ende der zwanziger
Jahre ganz aus der gesellschaftlichen Diskussion.
In den ersten Jahren
nach der Revolution wurden verschiedene
Experimente durchgeführt, die die Frauen von der
Hausarbeit befreien und von der Kindererziehung
entlasten sollten. Ziel sollte sein, die Frau aus
ihrer „stumpfsinnigen Kleinarbeit" zu befreien und
ihr so Freiraum zu verschaffen, damit sie sich in
das gesellschaftliche Leben und in die Produktion
einbringen konnte. Die alten Verhältnisse sollten
revolutioniert - tatsächlich verändert werden: So
sollte an die Stelle von Haushalt, Kindererziehung
etc. ein System von öffentlichen sozialen
Einrichtungen gestellt werden.
Die wirtschaftliche
Lage ließ allerdings nur einen geringen Spielraum
für die Einrichtung all der Strukturen, die
notwendig gewesen wären, um die Frauen wirklich von
ihrer Doppelbelastung zu befreien. Man muß sich
auch fragen, ob das vorherrschende Bewußtsein dafür
ausreichend war und auch entwickelt wurde, um
diesen Maßnahmen den notwendigen Nachdruck zu
verleihen. So waren es während der NEP, einer Zeit,
in der die Arbeitslosigkeit insgesamt sehr hoch
war, als erste die Frauen, die in übermäßig hohem
Maß davon betroffen waren. Proteste bzw. Maßnahmen
dagegen sind uns nicht bekannt.
In einer kleinen
Untersuchung über die „Fragen des Alltagslebens"
(1) kommt Trotzki 1923 zu dem Ergebnis: „Eine
politische Idee einerseits und das Alltagsleben
andererseits ist aber zweierlei. Die Politik ist
elastisch, das Alltagsleben aber ist unbeweglich
und widerspenstig." (S. 36) „Das
Alltagsleben ist viel konservativer als die
Wirtschaft, unter anderem auch deshalb, weil es
noch weniger bewußt anerkannt wird als letztere."
(S. 55) Sein Fazit: „Die politische
Gleichheit zwischen Mann und Frau im Sowjetstaat
herzustellen - das war eine Aufgabe, die
einfachste. Die Gleichheit des Arbeiters und der
Arbeiterin innerhalb der Produktion in der Fabrik,
im Werk, in den Gewerkschaften herzustellen, so
daß der Mann nicht die Frau verdränge - diese
Aufgabe ist bereits eine viel schwierigere. Aber
die wirkliche Gleichheit zwischen Mann und Frau
innerhalb der Familie herzustellen - das ist eine
unermeßlich schwierigere Aufgabe, die die größten
Anstrengungen in der Richtung der Revolutionierung
unseres ganzen Lebens erfordert." (S. 56)
Im folgenden wollen
wir, soweit es die uns zugängliche, nicht sehr
umfangreiche Literatur zuläßt, die Frauen- und
Familienpolitik der zwanziger Jahre darstellen.
Frauen in der
Produktion
Bereits 1914 waren 30
Prozent der Beschäftigten in der russischen
Industrie Frauen. Bedingt durch den Ersten
Weltkrieg stieg ihr Anteil bis 1917 sogar auf 40
Prozent.
Im Oktober 1917
führte die Revolutionsregierung den Achtstundentag
ein sowie eine Reihe von Frauenschutzbestimmungen:
das Verbot der Nachtarbeit, der Arbeit unter Tage
und das Verbot von Überstunden. Frauen wurde ein
sechzehnwöchiger bezahlter Mutterschaftsurlaub
gewährt und geregelte
bezahlte Stillzeiten. Jessica Smith berichtet aus
dieser Zeit, daß die Dekrete „einen größeren
Eindruck auf die Arbeiterinnen gemacht zu haben
(scheinen) als jede andere Veränderung seit der
Revolution."(2)
Arbeitspflicht für
Frauen
Zugleich bestand
Arbeitspflicht. Während des Kriegskommunismus wurde
die bestehende Arbeitspflicht noch verschärft: z.B.
zwangsweiser Einzug zum Ernteeinsatz, Straßenbau
etc. Diese Verpflichtung, entstanden vorrangig aus
der wirtschaftlichen Notlage, brachte den Frauen
aber auch eine stärkere Anerkennung im
Produktionsprozeß. Im Dezember 1920 faßte der
Allrussische Rätekongreß einen Beschluß, der die
effektivere Ausnutzung der weiblichen
Arbeitskräfte zum Thema hatte. Er liest sich aus
heutiger Sicht fast wie ein Förderungsprogramm zur
Gleichstellung der Frau. Nachdem festgestellt wird,
„daß mehr als die Hälfte der Bevölkerung der
Räterepublik aus Frauen, Arbeiterinnen und
Bäuerinnen, besteht, und daß die Durchführung der
vorgesehenen... wirtschaftlichen Pläne nur bei
entsprechender Nutzung weiblicher Arbeitskräfte
möglich ist,"(3) werden als Maßnahmen die
Einbeziehung von Frauen in verantwortungsreiche
Bereiche - die Wirtschaftsplanung und -Organisierung,
die Werkkomitees und die Verwaltung der
Gewerkschaften - vorgeschlagen. Als weiteres wird
die Unterstützung von Projekten, die Arbeiterinnen
in Selbstinitiative eingerichtet hatten
(Wohnkommunen, Flickstuben, Genossenschaften für
das Saubermachen, Kinderkrippen etc.) von den
örtlichen Sowjets verlangt. Diese Projekte werden
als „Reformen eines Lebensstils auf
kommunistischer Grundlage" bezeichnet und damit
als allgemein erstrebenswert anerkannt. Ferner
wird das Allrussische Zentrale Vollzugskomitee, das
für alle Republiken zuständig ist, damit
beauftragt, selbst aktiv zu werden und Vorgaben zur
Vergesellschaftung der Hausarbeit und der
Kindererziehung auszuarbeiten.
Auf dem Hintergrund
der lediglich gesetzlich garantierten
Gleichstellung von Mann und Frau ist die
Begeisterung, mit der A. Kollontai diesen Beschluß
aufgenommen haben soll, verständlich. Er
verpflichtete staatliche Organe, im Sinne der
Gleichberechtigung aktiv zu werden, und wertete die
Eigeninitiative der Arbeiterinnen auf.
Andererseits enthielt
der Beschluß des Rätekongresses aber auch
Formulierungen wie die, daß Frauen von ihrer
„unproduktiven Arbeit im Haus und beiderSorge
fürdie Kinder"befreit werden müßten, weil sie
für den
wirtschaftlichen Aufbau des Landes gebraucht
würden.
Solange Hausarbeit
und Kindererziehung allzusehr als in der
Verantwortung der Frau stehend gesehen und nur in
bestimmten Situationen - Arbeitskräftemangel - zur
Gemeinschaftsaufgabe wurden, konnte die alte
Rollenaufteilung zwischen Mann und Frau nicht
überwunden werden. Jede Änderung der
wirtschaftlichen Prioritäten konnte zur Umkehrung
der emanzipatorischen Tendenz führen.
Arbeitslosigkeit
Mit Beginn der NEP
setzte sich das alte Rollenverhalten in der
Gesellschaft wieder weitgehend durch.
Die Rote Armee wurde
demobilisiert, durch die Wiederbelebung der
Industrie strömte die Bevölkerung vom Dorf zurück
in die Städte, durch die Einführung der
wirtschaftlichen Arbeitsführung wurden Betriebe
geschlossen. Die entstehende Arbeitslosigkeit traf
besonders die Frauen, jedoch waren sie in die
Aufwärtsentwicklung, die Mitte der zwanziger Jahre
einsetzte, kaum einbezogen. Während bei den
Männern sich die Beschäftigungszahlen gegen Ende
1928 im Vergleich zur Vorkriegszeit verdoppelten,
pendelten sie sich bei den Frauen erst 1928 wieder
bei den Vorkriegszahlen ein! Dabei gingen den
Frauen in der Zeit der NEP auch die Plätze wieder
verloren, die sie sich in den „männerorientierten"
Branchen erorbert hatten, z.B. Leichtmetall 1921
17,8 % Frauen, 1928 10,3 %. In der traditionell
Frauen zugeordneten Textilindustrie konnten sie
ihren Anteil halten, jedoch nicht steigern. Da die
Arbeitslosigkeit vor allem die unqualifizierten
Arbeiter betraf, waren die Frauen davon stärker
betroffen, die Zahl der arbeitslosen Frauen war
z.B. 1923 genauso hoch wie die der arbeitslosen
Männer, ihr Anteil an der Beschäftigung betrug
jedoch nur 29 %.
Abbau von
Arbeitsschutzrechten
Von seiten der
Regierung wurde in dieser Zeit unserer Kenntnis
nach nichts zum Schutz der Frauen getan, im
Gegenteil. Auf Anraten des 6. Gewerkschaftstages
wurde 1925 als eine Maßnahme gegen die
Massenarbeitslosigkeit von Frauen die Aufhebung des
Verbots von Nachtarbeit beschlossen. Aus anderen
Quellen geht hervor, daß in der Praxis schon lange
die Schutzbestimmungen für Frauen aufgehoben waren.
So mußte z.B. per Resolution auf dem 8.
Gewerkschaftstag 1928 durchgesetzt werden, daß
„schwangere und stillende Mütter nicht zur
Nachtarbeit zugelassen werden. "(4) Ebenfalls
1928 machte eine Parteiresolution darauf
aufmerksam, daß in den Bergwerken im Donbassbecken
Frauen unter Tage arbeiteten. Es hat den Anschein,
daß besonders in den Gewerkschaften Frauen als
Konkurrentinnen für die Männer gesehen wurden (4)
und, da die Gewerkschaften in den Betrieben großen
Einfluß hatten, Frauen benachteiligt wurden. 1923
erschien von A. Rjasanowa ein Buch ,,
Frauenarbeit", in dem den Frauen angeraten wurde,
gerade in „Männerberufen" nicht übereifrig zu sein
und keine „Überlegenheit" gegenüber den Männern zu
demonstrieren, da dies nur „Verärgerung unter den
Männern hervorrufe." (5) Sie wandte sich auch
gegen die Überprüfung der Liste der für Frauen
nicht zugelassenen Arbeiten durch das
Volkskommissariat. Leider ist dieses Buch nur in
Auszügen über eine Rezension von 1933 bekannt. Es
kann jedoch davon ausgegangen werden, daß viele
Ansätze, Frauen in die Produktion einzubeziehen,
in der Zeit der NEP zurückgenommen wurden bzw. sich
gar nicht entwickeln konnten. Nimmt man noch hinzu,
daß der durchschnittliche Lohn von Frauen
grundsätzlich 1/5 geringer als der der Männer war,
so erhalten wir eine sehr
negative Bilanz. Inwieweit die noch bis 1927
bestehenden Frauenräte sich in die schlechten
Bedingungen für Arbeiterinnen eingemischt haben,
konnten wir der uns zugänglichen Literatur nicht
entnehmen.
Familie und Ehe
Die Befreiung der
Familie von äußeren Zwängen durch das Dekret vom
Dezember 1917 zur Erleichterung der Scheidung, die
Trennung von Familie und Religion - hinzu kam 1926
die Anerkennung der Ehe als
Wirtschaftsgemeinschaft - bildeten die Grundlagen
der neuen Familie in der Sowjetunion.
Eheschließung wird
zur Formalität
Das Dekret über die
Scheidung stellte es den Ehepartnern frei, sich aus
der Ehe zu lösen. Bei einer einseitigen
Willenserklärung zur Scheidung wurde der Partner
vom Gerichtstermin benachrichtigt. War er unbekannt
verzogen, reichte es, wenn die Scheidungswillige
den Termin 2 Monate vorher im Regierungsanzeiger
(z.B. der Iswestija) anzeigte. Um eine Ehe zu
schließen, mußte lediglich der Wille der beiden
Eheleute gehört werden, auch das wurde kostenlos
registriert. Der Name der Frau konnte zum
Familiennamen erklärt werden, was jedoch selten
geschah. Der Wunsch, sich kirchlich trauen zu
lassen, wurde zur Privatsache der beiden Personen
erklärt. Während dies auf dem Lande noch häufig
geschah, verzichteten z.B. 1924 in Moskau 71 % der
Paare auf die kirchliche Zeremonie. Damit wurde die
Eheschließung und -Scheidung zur bloßen Formalität
und hatte nicht mehr die Funktion, der Familie
Stabilität zu verleihen.
Aufhebung des
kirchlichen Sittenkodex
Einher mit der
Gleichstellung von Mann und Frau in den Dekreten
ging die Entmachtung der Kirche. Auch die
Revolution von 1905 hatte daran nichts geändert,
daß nur kirchlich geschlossene Ehen anerkannt
wurden. Bis 1917 konnten die Ehen nur mit
Einwilligung der Eltern oder eines Vormunds
geschlossen werden. Die Ehefrau besaß keinen
eigenen Paß. Eheschließungen mit „Juden, Heiden und
Ketzern" waren verboten. Entsprechend dieser
Bestimmung waren die Frauen dem Ehemann total
ausgeliefert. Das Recht des Ehemannes, seine Frau
zu schlagen war im Domostroj, einem Sittenkodex aus
dem 16. Jahrhundert, schriftlich festgehalten und
wurde juristisch nicht verfolgt. Im zaristischen
Rußland waren uneheliche Kinder weder mit dem Vater
noch mit der Mutter verwandt und hatten
entsprechend keine Rechte. Selbst die Registrierung
der Ehen, der Geburten und der Todesfälle lag
ausschließlich in den Händen der Kirche. Der Staat
hatte damit nichts zu tun und also auch keinen
Überblick.
Die Ehe wird zur
Privatsache
Nach dieser
einschneidenden Einflußnahme auf die Ehe erklärten
die Bolschewiken sie weitgehend zur Privatsache
und griffen über die Liberalisierung der
Gesetzgebung hinaus nicht mit einer neuen Moral
ein. 1923 sammelte Trotzki Erfahrungsberichte zum
Alltagsleben und stellte fest, daß sich das
Privatleben relativ resistent gegenüber
Veränderungen zeige und das trägeste Element der
Revolution sei. (Siehe auch in der Diskussion um
das neue Ehegesetz bei F. Halle im Dokumentenanhang
(6))
Anerkennung der
Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft
Das Ehegesetz von
1917 sah zunächst eine Gütertrennung mit
Unterhaltspflicht gegenüber dem schwächeren
Partner und den Kindern vor. Bei unehelichen
Kindern konnte die Vaterschaft eingeklagt werden.
Es zeigte sich beim Ansteigen der Arbeitslosigkeit,
daß die ledigen Mütter besonders schutzbedürftig
waren und ihre schwierige Situation nach der
Scheidung nicht berücksichtigt worden war. Dies
wurde 1926 in einem Gesetzentwurf für ein neues
Ehegesetz aufgegriffen, der vom Volkskommissar für
Justizwesen Kursky vorgelegt wurde. Er enthielt
hauptsächlich die Gleichsetzung der registrierten
und der De-facto-Ehe und die Einführung der
Gütergemeinschaft in die Ehe. Damit sollte der
Anteil der Hausarbeit während der Ehe am gemeinsam
erwirtschafteten Vermögen anerkannt werden.
Da auch innerhalb der
Partei Widersprüche zu der Neuregelung des
Ehegesetzes bestanden, wurden die Entwürfe ein
Jahr lang auf allen Ebenen der gesellschaftlichen
Einrichtungen diskutiert. Es zeigte sich, daß
Widersprüche unterschiedlicher Art vorhanden waren.
Auf dem Lande befürchteten die Bauern eine
Aufteilung des Besitzes durch die Anerkennung der
Hausarbeit bei der Erwirtschaftung des gemeinsamen
Eigentums. Außerdem argwöhnten sie, daß bei einer
Schwächung der Familie durch die Erleichterung der
Scheidung und die Anerkennung der De-facto- Ehe
die Zahl der Erbberechtigten zunehmen würde. Es
setzte sich die fortschrittliche Tendenz gegenüber
den konservativen Positionen der Bauernschaft
durch. „Wir wollen nicht am Schwanzende
hinterherbummeln", entschied der Richter
Vinokurows (7). Die am Besitztum festgemachte
Bindung an die Familie konnte die sowjetische
Gesetzgebung überwinden. Vörden ökonomischen
Vorteilen, die die Arbeitsteilung zwischen Mann
und Frau oder auch die Doppelbelastung der Frau
bringt, machte auch sie, nicht zuletzt gezwungen
durch die wirtschaftlichen Bedingungen, halt, indem
sie die Familie als Wirtschaftseinheit anerkannte.
Die Kinder waren
der Grund die Familie zu erhalten
A. Kollontais
Vorstellungen der wirtschaftlichen Absicherung über
einen Versicherungsfonds, die eine weitere
Auflösung der Familie bewirkt hätten, fanden in der
Diskussion 1926 keine Mehrheit. Eingehend auf die
teilweise ungeregelten Familienverhältnisse, regte
sie einen allgemeinen Versicherungsfonds aus
Beiträgen der arbeitsfähigen Bevölkerung an, der
die individuellen Alimente
ersetzen und die Frauen zunächst bis zum ersten,
später bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
unterstützen sollte. Sie wollte die Kindererziehung
nicht der sich auflösenden Familie überlassen.
Statt dessen wurden,
wie im Familienkodex von 1917 festgelegt, die
ehelichen und die unehelichen Kinder durch
Anspruch auf Alimente und Erbschaft ihren Vätern
gegenüber gleichgestellt. Die Registrierung der
Ehen und die Vaterschaftsfeststellungen dienten im
wesentlichen dieser Absicherung der Kinder. Sie
waren der Grund, die Familien zu erhalten. Die
Alimenteverpflichtung machte ein Drittel des
Lohnes aus, bei Nichtzahlung drohten Gefängnis und
Geldbußen. „Solange aber der Staat die Sorge um
die Kinder noch nicht übernehmen kann, hält die Ehe
an der Form eines Wirtschaftsvertrages fest, die
das Gesetz bekräftigt", stellte damals
Staatsanwalt Krylenko fest. (8)
Entsprechend
reagierten die Frauen in Leserbriefen und
Delegiertenversammlungen um die Reform des
Ehegesetzes. Sie bestanden auf den Alimenten und
forderten sie lieber direkt von den Männern, als
sich von einer abstrakten Konstruktion, wie die
Verstaatlichung der Alimente über einen
Versicherungsfonds, abhängig zu machen. Die
Ablehnung zeigte das noch bestehende Mißtrauen der
Frauen: Statt sich auf neue Perspektiven und
Strukturen einzulassen, griffen sie lieber auf
bekannte Mechanismen zurück. Die Alimente waren
wohl auch ein notwendiger Schutzschild gegenüber
den Männern, um nicht ganz allein mit den Kindern
dazustehen. Sie lehnten Kollontais Vorschlag ab,
weil sie eine größere Verantwortungslosigkeit der
Männer fürchteten: „ Was haben alle Männer mit
der Zeugung eines Kindes zu tun? ... Wozu soll eine
verlassene Mutter der Allgemeinheit zur Last
fallen?" (Siehe Auszug aus F. Halle im
Dokumentenanhang (9))
Die Frauen bleiben
in der Familie
Auf jeden Fall
verlagerte das am 1.1.1927 in Kraft getretene
Gesetz über Ehe, Familie und Vormundschaft die
wirtschaftliche Absicherung der Frau und der Kinder
in die Familie - ein zu der Zeit wahrscheinlich
wichtiger Schutz der Frauen.
Die ökonomische
Absicherung der Frau sah so aus, daß für die Dauer
der Ehe gegenseitige Unterhaltspflicht bestand.
Hinzu kam, daß auch nach der Scheidung für den
ökonomisch schwächeren Teil, meistens die Frau, bei
Arbeitsunfähigkeit ein Jahr und bei
Arbeitslosigkeit ein halbes Jahr die
Unterhaltspflicht fortbestand. Die Höhe legte ein
Gericht fest. Dieses Recht wurde per Antrag auch
De-facto-Ehen zugestanden.
Berichtet wird (10)
von einer relativen Autonomie der Volksgerichte
gegenüber den festgelegten Rechten. Ihre
Entscheidungen folgten dem damaligen
Rechtsempfinden, so wurden die Kinder in der Regel
den Frauen zugesprochen.
Moralvorstellungen
Alexandra Kollontai
entwarf in ihren Romanen eine utopische Moral. Sie
ließ die Shenja in ihrer Erzählung „Die Liebe der
drei Generationen" mit folgender Position zu Wort
kommen: „Nun da merkt man eben, daß irgendjemand
einem besonders gut gefällt. Aber zu verlieben,
verstehen Sie, dazu hat man keine Zeit! Denn kaum,
daß man sich dessen bewußt geworden ist, schon wird
er an die Front abberufen oder in eine andere Stadt
versetzt. Oder man ist selber so beschäftigt, daß
man den Mann vergißt...''(11)
Eine neue Moral
für Berufstätige
Durch den Krieg, den
Bürgerkrieg und wahre Völkerwanderungen in den
Hungerjahren waren die Familien
auseinandergerissen worden. Schon vor dem Krieg
hatte der hohe Anteil der Frauen an der
Arbeiterschaft tendenziell zur Auflösung der
Familie geführt. Im Krieg war dieser Anteil noch
weiter angestiegen. Durch die Stadtflucht nach dem
Krieg blieb ein Arbeitskräftemangel in den Städten,
der die Beschäftigungschancen der Frauen erhöhte.
Diese Erscheinung
griff Kollontai auf und beeinflußte die
gesellschaftliche und politische Diskussion 1918
durch ihre Theorie zur „freien Liebe" in „Die neue
Moral und die Arbeiterklasse". (12) Die Frauen
sollten jederzeit zwischen einer intensiven
Beziehung und anderen wichtigen Dingen alternativ
wählen können. Das Hauptanliegen dieser
Zukunftsvision war das Aufbrechen der
Geschlechterrollen. Alexandra Kollontai entwarf
das Bild der ledigen Frau, die sich nicht in
Liebesgeschichten verliert, sondern
Selbstbestätigung auch in anderen Bereichen,
speziell der Berufstätigkeit, sucht und manchmal
wählen muß. Sie greift diesen Konflikt in ihrer
Erzählung „Die Frau im Umbruch" auf. Hierin macht
der Mann der Frau folgenden Antrag: „ „Also
morgen nach dem Essen fahren wir deine Bücher
holen. Die Regale stellen wir hier auf. Und du
wirst meine kleine Hausfrau sein. Hörst Du? Ja",
kommt es verzagt. Die Bücher holen. Das bedeutet
ganz hierher zu ziehen. ... Und die Bibliothek? Das
ist das Ende der wissenschaftlichen Arbeit. Bis zum
Januar wird sie es nicht schaffen." (13)
Durchaus
widersprüchlich und ohne den Frauen Vorschriften zu
machen, eröffnet Alexandra Kollontai ihnen eine
Spannbreite von Lebensmöglichkeiten: von der
Askese bis zur sexuellen Freizügigkeit. „Damals
dieser Monat. Das war Glück. Was hatte das Glück
ausgemacht? Seine Liebe oder ihr Schreiben. Damals
dachte, fragte man nicht. Es war einfach nur schön
erhebend froh. Und man fühlte das Sein mit allen
Fasern,..." (14)
Mit der
Schwierigkeit, realem Leben vorzugreifen, entwirft
sie eine neue Moral, die zwar kaum konkrete
Umsetzungschancen hatte, aber bis zum heutigen Tag
Gesprächsstoff bietet.
Die alte Moral hat
Bestand
Anfang der zwanziger
Jahre wurde die Diskussion hauptsächlich auf der
Roman- und Leserbriefebene geführt. Es läßt sich
kaum etwas über mutige Interpretinnen sagen. In
gewisser Weise müssen wir die Ungerechtigkeit der
Geschichte an den Frauen wiederholen, indem aus
Unkenntnis das Vergessen und Übersehen bestätigt
wird. Die Lebensfähigkeit von A. Kollontais
Vorstellungen kann auch deshalb nicht überprüft
werden, da sie zwar Anfang der zwanziger ein
Massenpublikum hatte, ihre Bücher aber in den
dreißiger Jahren nicht mehr aufgelegt wurden. Bis
heute sind ihre Schriften nicht vollständig
erhältlich.
Alexandra Kollontai
wurde 1922 in der Leitung der Frauenabteilung der
KPdSU von Frau Ssmidowitsch abgelöst. Diese sah die
Notwendigkeit, in die Diskussion einzugreifen und
einige Auswirkungen der Freizügigkeit zu
kritisieren: „Jede kleine Komsomolka,
weibliches Mitglied des kommunistischen
Jugendverbandes, auf die die Wahl dieses oder jenes
Burschen oder Männchens fällt, muß ihm zu Willen
sein, sonst ist sie Kleinbürgerin. "(15) Ein
anderes Mitglied der Frauenabteilung:
„Winogradskaja zählt eine lange Reihe von Problemen
sowjetischer Frauen auf: die konkreten Arbeits-,
Wohn- und Lebensbedingungen, die langsame Lösung
von der Religion, die Beteiligung des Mannes an der
Hausarbeit, die beunruhigende Zahl der Abtreibungen
sowie der Scheidungen, die bittere Armut von Frauen
mit Kindern, die von ihren Männern verlassen
wurden, die Prostitution. Aber all diese Licht- und
Schattenseiten unseres proletarischen Alltags (byt)
interessieren Genossin Kollontai nicht.... Des
Rätsels Lösung liegt darin, daß wir eine
Kommunistin mit einer tüchtigen Prise
feministischen Plunders vor uns haben". (16).
Diese Warnungen
scheinen eher vorbeugend gewesen zu sein, denn
konkrete Daten aus einer Untersuchung Batkis 1922
an der Universität Moskau zeigen ein bekanntes
Bild, daß 90 % der Frauen der Geschlechtsverkehr
gleichgültig war, 1/3 davon ihn sogar eklig fand.
70 % der Frauen wollten Beziehungen aus Liebe und
55 % lebten aus Mangel daran enthaltsam. (17) Mag
ein Teil dieser Antworten durch die Art der
Fragestellung hervorgerufen worden sein, so kann
man doch feststellen, daß die Erwartungen und
Reaktionen der Frauen eher traditionell blieben.
Vordergründig das Verhalten der Männer, aber auch
eine spezielle Ideologie, die z.B. die Sexualität
der Frau stark mit der Mutterschaft verband,
verhinderten die sexuelle Entfaltungsmöglichkeit
der Frauen. Die gesellschaftlichen Voraussetzungen
für eine neue Herangehensweise und Moral waren
noch nicht gefunden (Siehe auch Lenins Brief an
Ines Amand im Dokumentenanhang).
Sexualmoral und
Wohnungsnot
Überschattet wurden
alle Überlegungen und Versuche, das Familienleben
neu zu organisieren, von der schlechten
Wohnsituation in der Sowjetunion. Die Wohnungen
waren so überbelegt, daß jedes Zimmer von einer
Familie bewohnt wurde, also oft 3, 4 oder mehr
Personen in einem Zimmer lebten.
Jede Familie
wirtschaftete für sich, hatte ihren Primuskocher in
der Küche und viele Reibungspunkte mit den
Nachbarn. In den Kommunen wurde versucht, diese
Ordnung zu durchbrechen, indem die Wohnungen anders
aufgeteilt und zusammen gewirtschaftet wurde. Aber
auch hier war die enge Belegung prägend für viele
Auseinandersetzungen. Wo sollten sich
beispielsweise Paare lieben, wenn es nur
Gemeinschaftsräume gab, was wenn die Ehepaare
Kinder bekamen? Es standen jedem vor dem Gesetz nur
3 qm Wohnraum zu. (Bei uns sind es 10 qm, der
Durchschnitt liegt aber in der heutigen BRD bei 25
bis 30 qm).
Auch in den Planungen
der Wohnkombinate ging man von nicht mehr als 5 bis
9 qm pro Kopf aus, da das private Wohnen reduziert,
die Hausarbeit vergesellschaftet und die Kinder
entweder in Kinderetagen oder Kindersektoren in den
Wohnhäusern untergebracht werden sollten. Nadeshda
Krupskaja, Mitglied im Volkskommissariat für
Bildung, entwickelte dieses Modell, da die
elterlichen Gefühle nicht unterdrückt werden
sollten, sondern die Eltern zusammen mit den
Pädagogen zur Erziehung befähigt werden sollten.
Eine totale
Neuordnung der Städte wurde 1930 vom ZK der KPdSU
aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Es sprach
sich gegen eine vollständige und unverzügliche
Vergesellschaftung aller Seiten des Alltagslebens
aus, wie Ernährung, Wohnraum, Erziehung der
Kinder, Alltagsbeziehungen zwischen den
Familienmitgliedern sowie gegen ein Verbot der
individuellen Speisezubereitung. Es griff „linke
Phrasen" in der Presse an, die künstliche
Lebenskommunen planten, und sah sich vielmehr vor
der Aufgabe, zunächst die 500.000 Obdachlosen in
Moskau mit Wohnraum zu versorgen (18).
Tatsächlich gab es
wegen der Raumknappheit keine abgeschlossenen
Wohnungen mehr. Aber eine Überbelegung mit 3,34
Quadratmeter Raum pro Person läßt auch in
organiserten Kommunen keine lebbaren
Wohnverhältnisse entstehen. Erklärbar, daß bis
heute das Ergattern einer Wohnung in aktuellen
Interviews mit Sowjetbürgern eine wichtige Rolle
spielt.
Mutterschaft und
Erziehung
Schon vor der
Revolution konzentrierten sich die Forderungen der
russischen Arbeiterinnen auf den Bereich des
klassischen Mutterschutzes. A. Kollontai schrieb
1916 ihr Buch „Gesellschaft und Mutter". Es blieb
die einzige theoretische Arbeit zu diesem
Thema.(19) Nach der Revolution wurden umgehend
entsprechende Dekrete erlassen. In einer
Regierungserklärung wurde die Sozialversicherung
für Schwangere angekündigt. Im Dekret zum
Acht-Stundentag im Oktober 1917 war das Verbot der
Nachtarbeit, der Untertagearbeit und von
Überstunden für Frauen enthalten. Drei Wochen
später wurde im Dekret über Krankenversicherungen 4
Monate Schwangerschaftsurlaub und Stillpausen
beschlossen.
Das Dekret vom
28.12.1919 schrieb fest: Das Gebären von Kindern
ist eine soziale Funktion der Frau. Im Januar 1918
gründete A. Kollontai in ihrer Funktion als
Volkskommissarin für Wohlfahrtspflege die Abteilung
für den Säuglings- und Mutterschutz, die
Verordnungen mit umfangreichen Ergänzungen im Sinne
des klassischen Mutterschutzes erließ. Auf der 1.
Allrussischen Arbeiterinnenkonferenz 1918 war
neben der Gründung der Frauenabteilung der
Mutterschutz das Hauptthema. Die Mütter wurden
ermutigt, die angebotenen Hilfen nicht als Gnade
aufzufassen. Kinder seien keine Strafe Gottes,
sondern gewollt, und die Mütter seien Bürgerinnen,
denen die Sorge um die Kinder abgenommen werden
müßte. Die sehr weitgehenden Verordnungen wurden
nicht immer eingehalten. Kampagnen warben für sie.
Mutterschaft
Die Gleichstellung
der Frau in der Erziehung stärkte die Mutterrolle.
Auch das Ehegesetz enthielt einige Schutzfunktionen
direkt für die Mütter. Z.B. konnte eine uneheliche
Mutter den Vater innerhalb einer Frist registrieren
lassen. Er hatte einen Monat Zeit, Einspruch
einzulegen, und mußte innerhalb eines Jahres
klagen, wenn er die Vaterschaft nicht anerkannte,
Nichtreagieren wurde als Zustimmung ausgelegt.
Scheidungsverfahren liefen meist am Wohnort der
Mutter. Hinzu kamen die schon erwähnten
Alimenteregelungen.
Die Aufhebung des
Adoptionsverbotes schon 1920/21, das zunächst
erlassen worden war, um Mißbrauch mit Kindern als
Arbeitskräften und in Erbschaftsangelegenheiten zu
verhindern sowie den Ansatz der gesellschaftlichen
Erziehung gegenüber der Kleinfamilie zu stärken,
wirkte ebenfalls wie „ein Sieg der Mutterliebe".
Nur durch sie konnten die vielen verwahrlosten
Kinder nach dem Krieg und Bürgerkrieg wieder
versorgt werden.
Tatsächlich hatten
die spärlichen Maßnahmen zur Kollektiverziehung die
Familie in dieser Hinsicht kaum ersetzen können.
Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten gab
es 1927 erst 150.000 Kindergartenplätze (die
Angaben variieren in den verschiedenen
Veröffentlichungen) bei 10 Millionen Kindern. Auch
zögerten die Frauen, die oft zu den Kindern die
einzigen „befriedigenden Beziehungen" (vergl. A.
Holt, S. 96 - im Dokumentenanhang) hatten, sie
wegzugeben, und bremsten die Entwicklung zur
Vergesellschaftung der Erziehungsaufgaben.
Lediglich die Sommercamps, die die
Familienerziehung nicht in Frage stellten, hatten
einen Boom.
Matriarchalische
Entwicklung?
Die Mütter erhielten
in der Realität auch noch die bisherigen
Vaterfunktionen dazu, die Väter sollten durch den
Staat ersetzt werden. Fast bekamen die
Vorstellungen von Kollontai durch die verzögerte
Entwicklung der Kollektiverziehung eine
matriarchalische Tendenz. Ihre Idee der
Mutterschaftsversicherung, mit der der Konflikt
Beruf und Mutterschaft im Übergang zur Neuen Zeit
gelöst werden sollte, war eine Art Verstaatlichung
der Alimente. Gleichzeitig sah sie darin eine
Vorreiterolle für die neue Gesellschaft, die einen
neuen Menschentypus hervorbringen würde.
Der Mutterschutz
sollte den Übergang von der Individual- zur
Kollektiverziehung erleichtern. Die freie
Mutterschaft sollte der Frau keine Last sein, die
sie dann auf unwürdige Art mit den Männern zu
teilen suchte. Pflichtgefühl, Scham und
Abhängigkeit bevölkerten immer noch die Ehen, die
von dieser Art Berechnung befreit werden sollten.
Dabei hatte sie nicht die Selbstbestimmung der Frau
im Blick. Auch für sie war das Kindergebären keine
autonome Angelegenheit der Frau, sondern zählte zu
den mütterlichen Pflichten an der Gesellschaft.
Eine neue Generation sollte den Sozialismus
weiterführen, deshalb wurde auch der Entwicklung
der Geburtenrate große Aufmerksamkeit geschenkt.
Kaum Entlastung
durch die Kollektiverziehung
Das jahrelang
währende Problem der Besprosonyi (verwahrloste
Kinder), die in Banden organisiert zu überleben
versuchten, zeigte, daß der grundsätzliche Konflikt
Beruf - Familie nicht gelöst werden konnte bzw. die
Kollektiverziehung nicht entsprechend entwickelt
wurde. Zwar wurde auf das häusliche Milieu
zurückgegriffen und Familienpatronagen für
Heimkinder gefördert, doch waren die Familien durch
die Berufstätigkeit der Eltern so weit aufgelöst,
daß sie diese Kinder nicht mehr beaufsichtigen
konnten. Da aber auch die herkömmliche Mutterrolle
nicht in Frage gestellt wurde, war
der Weg für Lösungsmöglichkeiten verstellt.
Freigabe der Abtreibung aus wirtschaftlicher
Berechnung
Die Freigabe erfolgte
1920 durch die Verordnung „Über den Schutz der
Gesundheit der Frau" (20) aus ganz pragmatischen
Gründen. Es war den Frauen nicht zuzumuten, Kinder
zu gebären, die später nicht ernährt werden
konnten. Die Abtreibung wurde vom
Gesundheitskommissar unter maßgeblichem Druck von
Kollontai erlassen. Sie war nicht in dem Sinne wie
der Mutterschutz eine Forderung der russischen
Arbeiterinnen gewesen. Abtreibung freigeben oder
das Abtreibungsverbot aufheben hieß nicht, sie
fordern. In der Verordnung „Über den Schutz
der Gesundheit der Frauen" hieß es:
„Aber,
solange die überkommenen moralischen Gewohnheiten
der Vergangenheit und die schweren
wirtschaftlichen Bedingungen der Gegenwart einen
Teil der Frauen zwingen, sich zu einer Operation zu
entschließen, bestimmt das Volkskommissariat für
Gesundheitsschutz und das Volkskommissariat für
Justiz, indem sie die Gesundheit der Frauen und die
Interessen der Massen vor unwissenden und
gewinnsüchtigen Räubern schützen und indem sie die
Methode der Bekämpfung auf diesem Gebiete als
absolut zwecklos ansehen:
1. Die unentgeltliche Vornahme der Operation
zwecks Unterbrechung der Schwangerschaft wird in
den Sowjetkrankenhäusern, wo ihre größte
Unschädlichkeit gesichert ist, zugelassen.
2.Die
Vollziehung dieser Operation wird bedingungslos
allen, außer Ärzten, verboten.
3.
Die Hebamme oder weise Frau, die sich der
Vornahme dieser Operation schuldig macht, verliert
das Recht, ihren Beruf auszuüben, und wird den
Volksgerichten übergeben.
4.
Ein Arzt, der die Operation der
Fruchtabtreibung in seiner Privatpraxis in
gewinnsüchtiger Absicht vorgenommen hat, wird
gleichfalls den Gerichten übergeben. (!)"
(20a)
Im Gegenteil, die
Verordnung ließ keinen Zweifel darüber aufkommen,
daß Abtreibung als vorübergehend notwendiges Übel,
das bei mehr Wohlstand überflüssig würde, anzusehen
war. Auch enthielt der knappe Text kein Wort zur
Empfängnisverhütung. Der Mangel an Diskussion
einerseits und die ständigen Hinweise auf
schädliche Folgen der Abtreibung andererseits
zeigten die widerstrebende Haltung und Gefühle.
Die Aufklärung
blieb in den Ansätzen stecken
Neben der praktischen
Nutzung gab es auch Ansätze für eine andere
Sichtweise, die Abtreibung nicht als moralischen
Verfall, sondern als Bestätigung der weiblichen
Persönlichkeit verstand. Kollontai wies auf die
befreiende Wirkung der Empfängnisverhütung hin. In
dem Staatlichen Institut für Mutter-und
Säuglingsschutz wurde 1921 eine wissenschaftliche
Zentralkommission zum Studium der
Empfängnisverhütung eingesetzt, (vergl. Holt, S.
106ff im Dokumentenanhang). Dieses Institut
erstellte auch Aufklärungsmaterial. Alle
Einrichtungen des Mutterschutzes waren diesem
Institut unterstellt. Die Mittel wurden allerdings
zusehends knapper. Obwohl die Frauen der Aufklärung
wenig Scheu entgegenbrachten, blieb der
Kenntnissstand niedrig. Auch die Ärzte waren oft
nicht informiert. Die Freigabe der Abtreibung hatte
wenig Einfluß auf die Geburtenrate. Bei vielen
Männern stieß sie allerdings auf Ablehnung, vor
allem die Verhütungsmittel reichten nicht aus. Es
gab zwar finanzielle und technologische
Schwierigkeiten, aber auch das Machbare wurde nicht
ausgeschöpft. So gab es erst ab 1927 eine kleine
Präserfabrik, die ihren Umsatz von 250 auf 70.000
Rubel im Jahr 1930 steigern konnte. (21)
Nach 3 Jahren
wird die Abtreibung wieder eingeschränkt
1923 wurde das Recht
auf Abtreibung wieder eingeschränkt. Eine
Beratungskommission, die Abortus-Troika, entschied
über den Abbruch, er mußte in den ersten drei
Monaten liegen, wurde beim ersten Kind gar nicht,
und nicht mehr als zweimal im Jahr durchgeführt. Ab
1924 wurde die Abtreibung registiert und kostete
eine Gebühr. 1929 gab es erneut eine Diskussion um
die Abtreibung. In Moskau wurden 1930 170.000
Abtreibungen durchgeführt, dies entsprach ca. einem
Viertel der Geburten.
Vergesellschaftung
der Hausarbeit - Arbeitsteilung
Im Parteiprogramm von
1919 wurde die Befreiung der Frauen von der
veralteten häuslichen Wirtschaft als Ziel
formuliert. Die Vergesellschaftung der Hausarbeit
war das meistdiskutierte Thema in der
Frauenzeitschrift „Die Arbeiterin" (mehr noch als
die Frage der kollektiven Kindererziehung). Diese
Forderung hatte eine breite Basis in der
bolschewistischen Partei. Zur Bestimmung der
Frauenarbeit formulierte Lenin in einer Rede „Über
die Aufgaben der proletarischen Frauenbewegung in
der Sowjetrepublik" auf dem vierten alirussischen
Kongreß der parteilosen Arbeiterinnen 1919 folgende
Grundsätze: „Solange die Frau von der
Hauswirtschaft völlig in Anspruch genommen ist,
bleibt ihre Lage immernoch beengt. Zur
vollständigen Befreiung der Frau und ihrer
wirtschaftlichen Gleichstellung mit dem Mann bedarf
es gesellschaftlicher Einrichtungen, bedarf es der
Teilnahme der Frauen an der allgemeinen
produktiven Arbeit. Dann wird die Frau die gleiche
Stellung einnehmen wie der Mann..." (22)
Vermutlich auch
aufgrund der Erfahrungen der Frauen auf dem Lande
wurde die Rolle der Hausarbeit in der sowjetischen
Bevölkerung viel diskutiert und nicht schweigend
als Selbstverständlichkeit hingenommen. A.
Kollontai forderte sogar ihre Bezahlung in der
Diskussion um das neue Ehegesetz, bei der dann aus
wirtschaftlichen Gründen nur die Gütergemeinschaft
eingeführt wurde. Selbst in den Überlegungen zur
Rationalisierung lag ja eine Anerkennung der
Hausarbeit als Arbeit. Daß eine Aufhebung der
isolierten Arbeitsplätze und Zusammenfassung
möglichst vieler dieser Arbeiten sinnvoll war, wird
auf der abstrakten Ebene den meisten eingeleuchtet
haben. Arbeitsspezialisten würden rationell statt
zersplittert die Hausarbeit, Ernährung, Erziehung
und das Waschen übernehmen.
Keine konkreten
Alternativen zur Hausarbeit
Man ging von einer
raschen Realisierung der Vergesellschaftung der
Hausarbeit aus. Übergangslösungen wie die
Aufhebung der Arbeitsteilung in der Familie wurden
gar nicht erst aufgegriffen. Auch in den ersten
praktischen Ansätzen im Kriegskommunismus griffen
die Bolschewiki auf die traditionellen Fähigkeiten
der Frauen zurück und setzten sie in den Bereichen
der früheren Hauswirtschaft ein. Alix Holt (23)
sieht hierin heute eine Schwächung der Forderung
nach Vergesellschaftung der Hausarbeit, weil den
Männern die Notwendigkeit der Übernahme der
Hausarbeit - ob im gesellschaftlichen oder im
privaten Bereich - nicht deutlich gemacht wurde.
Für Lenin war dies der Ausgangspunkt für
Veränderungen: „Und die Schaffung all dieser
Einrichtungen ist eine Arbeit, die hauptsächlich
von Frauen zu leisten ist... Wir sagen, die
Befreiung der Arbeiter muß das Werk der Arbeiter
selbst sein, und genauso muß die Befreiung der
Arbeiterinnen das Werk der Arbeiterinnen selbst
sein. Die Arbeiterinnen selbst müssen sich um die
Schaffung solcher Einrichtungen kümmern, und diese
Tätigkeit wird dazu führen, daß die Frau eine
völlig andere Stellung einnimmt als in der
kapitalistischen Gesellschaft."'(24)
Leider gab es über
diese allgemeinen Forderungen hinaus kaum konkrete
Vorstellungen und Ideen. Die Menschen waren in dem
traditionellen Denken noch so befangen, daß ihnen
z.B. in den Kommunen zur Lösung der Hausarbeit oft
auch wieder nur Putzfrauen einfielen. Darüber
hinaus fehlte der wirtschaftliche Spielraum. Die
Arbeitspflicht und der heroische Kampf ums
Überleben im Kriegskommunismus hatten zunächst zu
einer Kollektiwersorgung und zur vorläufigen
Übernahme von Teilen der Hauswirtschaft geführt.
Aus der
Notwirtschaft werden keine
Gemeinschaftseinrichtungen
Mit viel Enthusiasmus
und befördert durch die Not wurden Volksküchen und
andere gesellschaftliche Einrichtungen aufgebaut.
1919/20 wurden insgesamt 12 Millionen Menschen, 90%
der Petersburger und 60% der Moskauer, in
Volksküchen ernährt. 75.000 Frauen waren in diesen
Jahren in der Kollektivversorgung tätig. Mit der
Einführung der NEP wurden die meisten Fonds für
solche Projekte aufgelöst. Es wurden nur noch
Genossenschaften gefördert. Trotzki z.B. sprach
sich gegen überstürzte administrative Versuche der
Kollektivierung der Lebensweise aus und hielt das
Netz der öffentlichen Versorgungseinrichtungen
schon 1923 für gescheitert und empfahl den Frauen
die Gründung von Haushaltskooperativen. Waren
einerseits die Finanzen in diesem Bereich sehr
knapp, so fehlte es andererseits auch an
organisatorischen Möglichkeiten. Allein mit einem
Durchschütteln der Bürokratie und der Verbesserung
der wirtschaftlichen Lage, wie Polina
Winogradskaja, Mitglied der Frauenabteilung,
meinte, war die Vergesellschaftung der Hausarbeit
nicht durchzusetzen. Ein Großteil der Bevölkerung
hatte die Gemeinschaftseinrichtungen nur als
Notmaßnahme akzeptiert und griff nach Beendigung
des Kriegskommunismus lieber wieder zur
traditionellen häuslichen Versorgung. Die Zahl der
ausgegebenen Mahlzeiten sank beständig. 1925 waren
es noch 500.000 und 1926 nur noch 300.000
Mahlzeiten täglich (25).
Die
Konsumbedürfnisse werden zurückgestellt
Aufgrund des Mangels
war die Qualität des Essens oft nicht hinreichend
gewesen. Auch wurde die Arbeitsweise beklagt,
Mißwirtschaft und Schlamperei, der rücksichtslose
Gebrauch des Arbeitsmaterials, das nicht gebraucht,
sondern verbraucht wurde, war zu beobachten. Einen
Eindruck von solchen Problemen gibt folgende
Schilderung aus dem Jahr 1923 von Larissa
Reiss-ner: „Aber alles, was das Alltagsleben der
Arbeiter betrifft, ist entsetzlich vernachlässigt.
Strengste Disziplin und Verantwortungsgefühl gehen
Hand in Hand mit einer geradezu phantastischen
Schlamperei, mit einer alle Grenzen übersteigenden
Sorglosigkeit gegenüber den Bedün'nissen und
elementarsten Forderungen der Arbeiter. Es soll
kein Vorwurf sein, der sich nur gegen Kytlym
richtet - Kytlym ist in dieser Hinsicht nicht
schlimmer als die Industriemetropole des Urals,
als das herrliche Nadeschdinsker Werk. Aber die
Partei riskiert durch diese Politik jeden
politischen Kredit einzubüßen ... Die
Konsumgenossenschaft. Jeder Arbeiter weiß sehr
gutdaß in Gorlowka in diesem Jahr,Schlangen' vor
den Bäckereien stehen; daß die Bergleute, von der
Arbeit zurückgekehrt, herumlaufen müssen, um den
Mann zu suchen, der verpflichtet ist, ihnen ihr
Pfund Brot zu geben. Sie wissen auch, daß man in
der ganzen Siedlung viele Brotverkaufsstellen
errichtet hat, die aber geschlossen bleiben
mußten, weil es angeblich an den notwendigen Waagen
fehlte. Jeder Arbeiter würde doch mit Vergnügen
seine eigene Waage hergegeben haben, überdies gibt
es Waagen im Magazin der Zechenverwaltung. Zum
Teufel wenn der Arbeiter seine Pflichten ebenso
leicht nehmen würde, dann würde man ihn sofort
hinauswerfen! Es geht doch wirklich nicht an, daß
man das Hungerjahr 1918 dort wieder in Szene setzt,
daß man Frauen und Kinder die Nächte vor der
Schwelle des Brotladens verbringen läßt. In den
Stollen und Strecken, in allen Versammlungen steht
ein Wutgeheul über alle diese empörenden
.Kleinigkeiten'. "(26).
Berechnungen über die
Unwirtschaftlichkeit der
Privathaushalte (siehe auch Fanina Halle im
Dokumentenanhang) konnten die Frauen angesichts
dieser Probleme kaum noch erreichen. Ihnen dürften
praktische Zusammenschlüsse in Genossenschaften zur
Beschaffung von Lebensmitteln und Konsumgütern,
wie F. Halle sie auch beschreibt, nähergelegen
haben. Gesellschaftlich überwog die Begeisterung
für den industriellen Aufbau, zumal über diesen Weg
durch die Einrichtung von Werkskantinen und großen
Nahrungsmittelkombinaten die werktätige
Bevölkerung ernährt werden sollte. Kritik an der
geringen Mittelzuweisung für
Gemeinschaftseinrichtungen z.B. beim ersten
Fünfjahresplan fanden kaum noch Gehör.
Kommunebewegung
Ein anderer Ansatz,
in dem nach Lösungen für die Haushaltsführung
gesucht wurde, war die Kommunebewegung. In ihr
wurde eine Teilung der Hausarbeit versucht, sei es
durch abwechselnden Tagesdienst für Männer und
Frauen oder in der AMO-Kommune (Betriebskommune des
Autowerkes), die 24 Mitglieder hatte, durch die
Beschäftigung von 2 Köchinnen. Teilweise waren die
Kommunen von einer Überorganisierung des
Alltagslebens durch genaue Stundenpläne
gekennzeichnet. Wegen asketisch puritanischer
Haltungen -bedingt durch die Wohnungsnot lebten 8
bis 10 Personen in drei Zimmern -begegnete die
Jugend den Kommunen teilweise skeptisch, glichen
sie doch einem Mönchsorden. Charakteristika dieser
Kommunen waren Gemeingut, Tagebuch führen,
Tagesdiensthabende, Kommissionen für verschiedene
Probleme, auch legten die Kommunen sich
Kampfaufgaben zurecht. Sie entstanden als
Zusammenschlüsse in einem Haus, um die
Ernährungsschwierigkeiten zu lösen, aufgrund von
Wohnungslosigkeit oder infolge von Aufenthalten in
Erziehungs- oder Erholungsheimen. Ansonsten war
festzustellen, daß die Geselligkeit infolge von
Mangel an Zeit und Raum reduziert wurde. Bei einem
Leben unter permanentem Einfluß des
Arbeitsprozesses zerrissen persönliche Bindungen
und führten zu einem Abbau des Privatlebens.
nmerkungen:
1)
Trotzki, Fragen des Alltagslebens, Berlin
1973
2)
Jessica
Smith, Woman in Soviet Russia, New York 1928, S.14
zit. nach Kai Th. Dieckmann, Die Frau in der
Sowjetunion, Frankfurt/Main 1977, S. 57
3.
vgl. Dokumentenanhang, Nr. 3
4.
Edward
Halle« Carr, Foundations of a Planned Economy 1926
- 1929, London S. 503
5.
M. Wolters, A. Wolters, Elemente des
russischen Rätesystems, Bd. IX, Teil 1, Hamburg
1981, S. 71
6.
vgl. Dokumentenanhang, Nr. 6
7.
in Kai T. Diekmann, Die Frau in der
Sowjetunion, Frankfurt/M., S. .51
8.
in
Fannina Halle, Die Frau in Sowjetrußland, Berlin
1932, S. 175
9.
vgl.
Dokumentenanhang, Nr. 6
10.
Berichte von G. Batkis, Die Sexualrevolution in
Rußland, Berlin 1925, in Dieckmann S. 49
11.
A.
Kollontai, Die Liebe der drei Generationen, Berlin
1982, S. 41
12.
A.
Kollontai, Die neue Moral und die Arbeiterklasse,
Münster 1977
13.
A.
Kollontai, Der weite Weg, Frankfurt/ Main 1979, S.
220 ff.
14.
Kollontai, Der weite Weg, S. 148
15.
Kollontai, Neue Moral, S. 142
16.
Helene Imendörffer, Die Belletristik und
ihre Rezeption, in: A. Kollontai, Der weite Weg, S.
265
17.
Monika Israel, Über die Probleme der
Frauenemanzipation im nachrevolutionären Rußland
in: Kollontai, Die neue Moral der Arbeiterklasse,
S. 141, Münster 1977
18.
Dokumente: Die Sowjetunion, Bd. 2 Wirtschaft
und Gesellschaft, hrsg. H.AItrichter, H. Haumann,
München 1987, S. 309
19.
Monika Israel, Über die Probleme a.a.O. S.
119
20.
vgl. Dokumentenanhang, Nr. 9
20a.
zitiert nach H. Harmsen: Die Befreiung der Frau,
Berlin o.J., S.20; nach Monika Israel: Über die
Problenme der Frauenemanzipation im
nachrevolutionären Rußland (1917-1928), S.111; in
A. Kollontai: Die neue Moral und die
Arbeiterklasse, Verlag Frauenpolititk, Münster,
1977.
21.
Fannia Halle, a.a.O. S. 201
22.
Lenin,
Über die Aufgaben der proletarischen Frauenbewegung
in der Sowjetrepublik, Bd.
30, S. 27
23.
vgl.
Dokumentenanhang, Nr. 1, S. 102 ff.
24.
Lenin, Über die Aufgaben der proletarischen
a.a.O. S .28
25.
Kai Th. Dieckmann, a.a.O. S. 87
26.
Larissa Reissner, Oktober, Königstein/Ts.
1979, S. 242 , S. 325
Quelle: Sowjetunion 1921-1939 - von Lenin zu
Stalin, Materialien des KB, Hrg.
Vorbereitungsgruppe des Kommunistischen Bundes
(KB), Hamburg o.J., S.11-19
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