Seit
Beginn der revolutionären Bewegung in Rußland
bildete die Konstituierende Versammlung die oberste
Kampflosung aller liberalen und sozialistischen
Richtungen. Sie war gleichsam Sinnbild und
Erfüllung des jahrzehntelangen Befreiungskampfes
gegen die zaristische Selbstherrschaft, Hoffnung
auf gerechtere und freiere Zeiten, Ideal von
Generationen revolutionärer Kämpfer. In der
Februarrevolution 1917 war die Forderung nach
Einberufung der Konstituante als der „Herrin des
russischen Landes" ein gemeinsamer Programmpunkt
aller politischen Parteien, der Petersburger
Arbeiter- und Soldatenrat schloß seinen ersten
programmatischen Aufruf mit dem Hinweis auf die
Konstituierende Versammlung, und die Provisorische
Regierung versprach, für ihren baldigen
Zusammentritt zu sorgen.
Es war einer der
größten und folgenreichsten Fehler der
bürgerlichsozialistischen Koalitionsregierung, daß
sie vorwiegend aus juristischen Erwägungen die
Wahl und die Eröffnung der Nationalversammlung
immer wieder verschob (1). Als die Wahlen
schließlich am 25. November 1917 stattfanden, hatte
sich die politische Lage radikal verändert: knapp
drei Wochen zuvor hatten die Bolschewiki in
Petersburg die Macht erobert und die Räteherrschaft
proklamiert. Unter diesen Umständen mußten die
Wahlen zur Konstituante den Charakter einer
politischen Kampfabstimmung gewinnen, obwohl
vielfach in den breiten Volksmassen noch keine
klare Vorstellung von den eingetretenen
Veränderungen herrschte und man keinen Gegensatz
zwischen der Rätemacht und der Konstituante
empfand. Der Umschwung in der Stimmung der Massen
in den Wochen vor dem
Oktoberaufstand, der sich in der Bolschewisierung
der Sowjets und in dem wachsenden Anhang der
linken Sozialrevolutionäre auf dem Dorfe äußerte,
konnte infolge der Wahltechnik nur teilweise zur
Geltung kommen: auf den Listen der
Sozialrevolutionären Partei standen im allgemeinen
rechte und linke Sozialrevolutionäre friedlich
nebeneinander, wobei die alten Parteiführer die
Spitze einnahmen. Außerdem besaßen die rechten
Sozialrevolutionäre in den noch vorwiegend von
ihnen beherrschten Bauernräten und Landkomitees
bedeutende Stützpunkte, die einen entsprechenden
Einfluß auf die Bauern ausüben konnten. Trotzdem
kann die später von den Bolschewiki aufgestellte
Behauptung, die linken Sozialrevolutionäre hätten
bei getrennten Listen die rechten überflügelt und
zusammen mit den Bolschewiki die Mehrheit gewonnen,
durch nichts bewiesen werden (2). Im
Gegenteil: die Vorherrschaft der Bolschewiki in den
Städten wurde teilweise durch Presseverbote,
Verhaftungen und Behinderungen der Wahl stärker
dokumentiert, als dies bei absolut freien Wahlen
der Fall gewesen wäre (3).
Die Wahlen in die
Konstituierende Versammlung ergaben folgende
Verteilung der Stimmen und Sitze, wobei nur die
Hauptgruppen aufgeführt werden 4):
Das auffallendste Ergebnis
der Wahlen ist die Tatsache, daß die Bolschewiki mit 23,9
% aller Stimmen zwar als zweitstärkste Partei in die
Konstituante einzogen, aber nicht die Mehrheit des
russischen Volkes auf ihrer Seite hatten. Andererseits war
die Schwäche der bürgerlichen Mittelschichten, der
konservativen Grundbesitzer und Beamten und aller früheren
Institutionen der Monarchie eindeutig bewiesen. Die
Auseinandersetzung spielte sich innerhalb des
sozialistischen Lagers ab: mit 4/5 aller Stimmen hatten
die revolutionären sozialistischen Parteien die breiten
Massen hinter sich (6).
Konnten die Bolschewiki im
gesamtrussischen Maßstab nur knapp ein Viertel der Wähler
für sich gewinnen, so ergab die gebietsmäßige Verteilung
der Stimmen ein anderes und für das politische
Kräfteverhältnis letztlich entscheidendes Bild. Die
Bolschewiki hatten die absolute oder relative Mehrheit in
den Großstädten, Industriezentren und
Hinterlandgarnisonen. Sie kontrollierten die Armeen der
Nordfront und der Westfront sowie die Baltische Flotte.
Sie vermochten darüber hinaus auch unter den Bauern im
zentralrussischen, nordwestrussischen und weißrussischen
Gebiet bedeutenden Anhang zu gewinnen. Ihr Einfluß war
gering im Schwarzerdegebiet und im Kaukasus. Hier hielten
die Menschewiki ihre alte führende Position, während sie
sonst überall geschlagen wurden, dort dominierten die
Sozialrevolutionäre, ebenso wie in Sibirien und im
mittleren Wolgaraum. Die bürgerlichen Parteien spielten
nur in Moskau und in Petersburg eine Rolle, wo sie hinter
den Bolschewiki den zweiten Platz belegten. Im ganzen
gesehen deckten sich die lokalen Wahlergebnisse für die
Konstituante mit der Stärke der einzelnen Parteien in den
betreffenden Sowjets: die bolschewistische Mehrheit in den
meisten Arbeiter- und Soldatenräten der Städte
korrespondierte mit einem bolschewistischen Wahlerfolg,
während umgekehrt das Übergewicht der Sozialrevolutionäre
in den Bauernorganisationen ihrem Wahlsieg in den
agrarischen Gebieten entsprach (7).
Das
Wahlresultat nahm ferner im wesentlichen die geographische
Kräfteverteilung im
Bürgerkrieg vorweg: die Bolschewiki hielten das Zentrum
des Landes, während die Gegner von der Peripherie aus
operieren mußten.
Die Wahlen zur Konstituante,
die unter außergewöhnlichen politischen Bedingungen in
einem revolutionären und kriegführenden Lande vor sich
gingen, hatten naturgemäß in erster Linie den Charakter
einer momentanen politischen Sympathiekundgebung, die nach
einigen Monaten auch anders ausfallen konnte. Sie gaben
nichtsdestoweniger den politischen Kräften Ausdruck, die
auch unter normalen Bedingungen die Geschicke des Landes
vor allem bestimmt hätten. Eine demokratische Entwicklung
Rußlands hätte sich in der Auseinandersetzung und im
Wechselspiel der vorwiegend bäuerlichen Partei der
Sozialrevolutionäre und der überwiegend städtischen der
Bolschewiki vollzogen. Indessen hatte sich Lenin schon
vorher gegen die parlamentarische Demokratie und für das
Rätesystem, und innerhalb des Rätesystems für die
Alleinherrschaft seiner Partei, entschieden. Es blieb die
Frage offen, was mit der Konstituierenden Versammlung
geschehen sollte (7a).
In ihrem Verhältnis zur
Konstituierenden Versammlung und zum Parlamentarismus
überhaupt ließen sich die Bolschewiki seit jeher von
Zweckmäßigkeitserwägungen leiten. Auf dem Parteitag der
russischen Sozialdemokratie im Jahre 1903 hatte Plechanov,
der damals Lenin nahestand, erklärt, daß die Interessen
des Proletariats in der Revolution es erforderlich machen
könnten, das allgemeine Wahlrecht einzuschränken und ein
„schlechtes" Parlament aufzulösen. Lenin stimmte dieser
Unterordnung der demokratischen Prinzipien unter die
Parteiinteressen vorbehaltlos zu (8). 1905 sollte
die Konstituierende Versammlung die aus dem bewaffneten
Volksaufstand hervorgehende Diktatur des Proletariats und
der Bauernschaft krönen. Ihre Aufgabe sei, wie Stalin
schrieb, „die Veränderungen zu sanktionieren, die die
Provisorische Regierung mit Hilfe des aufständischen
Volkes vorgenommen haben wird" (9). Entscheidend
war für Lenin und die Bolschewiki immer, wer die
bestimmende politische Kraft in der Konstituierenden
Versammlung darstellte, welche Klassen und welche
Machtmittel hinter ihr standen. „Die Frage der
Konstituierenden Versammlung ist untergeordnet der Frage
nach dem Verlauf und Ausgang des Klassenkampfes zwischen
Bourgeoisie und Proletariat", schrieb Lenin Ende Juli 1917
(10). Um dieselbe Zeit drückte
Stalin die Sache noch deutlicher aus: „Der
Konstituierenden Versammlung kommt große Bedeutung zu.
Aber unvergleichlich größer ist die Bedeutung der Massen
außerhalb der Konstituierenden Versammlung. Die Kraft
liegt nicht in der Konstituierenden Versammlung selbst,
sondern in den Arbeitern und Bauern, die durch ihren Kampf
ein neues revolutionäres Recht schaffen und damit die
Konstituierende Versammlung vorwärtstreiben werden" (11).
Vollends unmißverständlich heißt es in einer populären
bolschewistischen Broschüre:, ,Die Konstituierende
Versammlung muß in Petersburg tagen, damit das
revolutionäre Volk und vor allem die revolutionäre
Garnison sie unter Aufsicht haben und einen Druck auf sie
ausüben können (12).
Nach Lenins Wendung zum
Rätesystem als einer „höheren Form der Demokratie" verlor
die Konstituierende Versammlung auch ihren relativen Wert
in seinem Revolutionsprogramm. In dem Augenblick, in dem
Lenin mit der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie
endgültig brach, den Übergang zum Sozialismus und die
zweite Revolution proklamierte, trat zwangsläufig die
Konstituante als revolutionäre Losung hinter der neuen
Parole „Alle Macht den Räten" zurück. In Lenins
Aprilthesen wird sie nicht erwähnt, und in der
Versammlung, in der Lenin seine Thesen erläuterte, sagte
er ausdrücklich: „Das Leben und die Revolution rücken die
Konstituante in den Hintergrund" (13). Trotzdem hielt
Lenin in der Folgezeit die Forderung nach Einberufung der
Konstituante weiterhin aufrecht. Die bolschewistische
Agitation koppelte sie sogar direkt mit der Rätelosung;
sie behauptete, daß nur die Stärkung und der schließliche
Sieg der Sowjets den Zusammentritt der
Nationalversammlung sichern würden(14). Lenin
beschuldigte die Regierung und die „Bourgeoisie", die
Einberufung der Konstituante bis zur Beendigung des
Krieges bewußt zu verschleppen und sprach darüber hinaus
von „konterrevolutionären" Anschlägen auf die
Nationalversammlung. In Wirklichkeit jedoch kam ihm die
Verschiebung der Wahlen und der Einberufung sehr gelegen;
schon im April 1917 schrieb er: „Je länger die Herren Lvov
und Co. (d.h. dieProvisorische Regierung) die Einberufung
der Konstituierenden Versammlung hinausschieben, um so
leichter wird sich das Volk für die Republik der Räte der
Arbeiter- und Bauerndeputierten entscheiden (durch
Vermittlung der Konstituierenden Versammlung oder ohne
sie, wenn Lvov ihre Einberufung noch lange hinausschieben
sollte)" (15) -Die agitatorische Beibehaltung der Losung
der Konstituierenden Versammlung entsprang dem
„revolutionären Realismus" Lenins (16), der aus Rücksicht
auf die Massen die traditionelle Revolutionsforderung
nicht direkt der neuen Parole der Sowjetmacht
entgegensetzen wollte. „Außerhalb der Sowjetdiktatur und
bis zu dieser Diktatur mußte die Konstituierende
Versammlung als höchste Errungenschaft der Revolution
erscheinen", meinte Trockij (17), der schon im Jahre 1906
eine Räterepublik vorausgesehen, gleichzeitig aber noch
an der Konstituante festgehalten hatte (18).
Aber nicht bei allen
Bolschewiki herrschte volle Klarheit darüber, daß durch
die neue Losung der Sowjetmacht die alte Forderung nach
einer Konstituierenden Versammlung im Grunde genommen
überholt war. Wie die Partei im April 1917 Lenins neue
Rätetheorie nur langsam und zögernd aufnahm, so blieb auch
die Konstituante gewissermaßen im Winkel des
bolschewistischen Revolutionsprogramms erhalten. In den
Beschlüssen der Allrussischen Aprilkonferenz ist vom
Machtübergang auf die Räte oder „andere Organe", darunter
die Konstituierende Versammlung, die Rede (19). Lenin
selbst leistete in gewisser Weise dieser Einstellung
Vorschub, wenn er gelegentlich die vorübergehende
Kombination der Sowjets überall im Lande mit der
Konstituante an der Spitze zuließ 20). Er konnte auf diese
revolutionären Reminiszenzen eines Teils seiner Anhänger
um so leichter Rücksicht nehmen, als für ihn beide —
Konstituante und Räte—letztlich nur taktische Bedeutung im
Kampf um die Macht besaßen. Für die „alten Bolschewiki"
vom Schlage Kamenevs bedeutete der „kombinierte Typus" von
Räten und Konstituierender Versammlung, den Kamenev und
Zinovjev am Vorabend des Oktoberaufstandes als Alternative
zum Leninschen Plan der Machtergreifung vorschlugen (21),
jedoch mehr: Die Verbindung von Sowjets und Konstituante
sollte sowohl den Übergang der Staatsgewalt in die Hände
einer sozialistischen Koalitionsregierung ohne
bewaffneten Kampf sichern, als auch eine gesamtnationale
Autorität aufrichten, die der Rätekongreß nach Ansicht
vieler Bolschewiki nicht besaß. Die demokratische
Revolution, als deren Vollstrecker sich die Bolschewiki
empfanden, sollte durch die revolutionäre Konstituante
gekrönt werden — Lenin und Trockij hingegen erblickten in
den Sowjets schon den Übergang zur nächsthöheren Phase der
Revolution, zum Sozialismus, während die „bürgerlichen"
Revolution war.
Obwohl der bolschewistische
Oktoberaufstand dieses Ziel der sozialistischen Revolution
proklamierte, richtete er sich formell durchaus nicht
gegen die (noch gar nicht bestehende) Konstituierende
Versammlung. Der Rat der Volkskommissare bezeichnete sich
als „Provisorische Arbeiter- und Bauernregierung", die
gebildet wurde, um Rußland bis zum Zusammentritt der
Konstituante zu regieren. Auch die anderen Beschlüsse des
Sowjetkongresses und die ersten Dekrete der neuen
Regierung erwähnten die Konstituierende Versammlung als
letzte entscheidende Instanz (22). Am 20. November
erklärte auf eine Anfrage im Moskauer Sowjet Rykov, daß
die Bolschewiki freie Wahlen garantierten und die Macht
der Konstituierenden Versammlung übergeben würden (23).
Auch die bolschewistischen Zeitungen dieser Tage empörten
sich über die „Verleumdungen" der Gegner, daß der
bolschewistische Aufstand die Konstituante getötet habe
(24).
In Wirklichkeit jedoch waren
Lenin und seine unbedingten Anhänger längst entschlossen,
sich auf dem eingeschlagenen Weg durch kein Parlament
aufhalten zu lassen. Lenin dachte zunächst an eine
Verschiebung der auf den 25. November angesetzten Wahlen
(also gerade daran, was er der Kerenskij-Regierung bisher
vorgeworfen hatte), eine Herabsetzung des Wahlalters, die
Revision der Kandidatenlisten und das Verbot der
bürgerlichen Parteien. Er drang jedoch mit seinem
Vorschlag nicht durch, da die Mehrheit des Zentralkomitees
der Partei auf die Unpopularität solcher Maßnahmen
unmittelbar nach der bolschewistischen Machtergreifung
hinwies (25). Nun hoffte Lenin noch auf einen möglichst
großen Wahlerfolg der Bolschewiki. Als die ersten
Ergebnisse jedoch eher das Gegenteil vermuten ließen,
erließ das Zentralexekutivkomitee der Sowjets eine
Verordnung über das Recht der Abberufung und Neuwahl von
Abgeordneten (26). Die ursprünglich für den 11. Dezember
vorgesehene Eröffnungssitzung der Konstituante wurde auf
den Tag verschoben, an dem mindestens 400 Abgeordnete in
Petersburg anwesend seien. Der Rat der Volkskommissare
löste die alte Kommission für die Wahlen auf und übertrug
ihre Aufgaben an eine Sowjetkommission unter Urickij
(27). Eine antibolschewistische Demonstration am 11.
Dezember zu Ehren der Konstituante gab die Veranlassung
zum Verbot der Konstitutionell-Demokratischen Partei und
zur Verhaftung einiger ihrer Führer (28).
Parallel mit diesen
staatlichen Eingriffen entfachten die Bolschewiki seit
der zweiten Novemberhälfte eine sich heftig steigernde
Presse- und Agitationskampagne gegen das „neue Götzenbild"
der Konstituante (29). Noch vor den Wahlen hatte
Volodarskij auf einer Sitzung des Petersburger
Parteikomitees davon gesprochen, daß man im Falle einer
nichtbolschewistischen Mehrheit die Nationalversammlung
vielleicht mit Bajonetten werde auseinanderjagen müssen
(30). Am 30. November schrieb die Pravda, daß die
Sowjets der Konstituierenden Versammlung vorschlagen
müßten, sie solle die Republik der Arbeiter-, Soldaten-
und Bauernräte proklamieren und sich danach selbst
auflösen (31). Im bolschewistischen Zentralkomitee trat
Bucharin am 12.Dezember dafür ein, daß sich die linke
Hälfte der Konstituante als revolutionärer Konvent
proklamieren solle (32). Immer mehr häuften sich die von
den bolschewistischen Fraktionen gesteuerten Resolutionen
von Sowjets, die entweder die Bestätigung der
grundlegenden Beschlüsse des 2. Rätekongresses und des
Rates der Volkskommissare durch die Konstituante oder ihre
Auflösung verlangten (33). Auf der Moskauer
Gebietskonferenz der Bolschewiki wurde erklärt, daß die
Massensich von der Machtlosigkeit der Konstituante
überzeugen müßten, damit sie ihre „konstitutionellen
Illusionen" verlören, und daß möglicherweise physische
Gewalt und politischer Terror angewendet werden müsse
(34). Am 27. Dezember bezeichnete Zinov'ev auf einer
Soldatenversammlung in Petersburg die Konstituierende
Versammlung als Aushängeschild der konterrevolutionären,
anti-sowjetischen Kräfte, denen sich die Räte nicht beugen
würden (35). Zwei Tage vor der Eröffnung schrieb
schließlich die Pravda: „Wenn die Konstituierende
Versammlung mit dem Volke sein wird — dann lebe die
Konstituierende Versammlung! Wenn sie gegen das Volk ist —
dann nieder mit diesem Betrug!" (36).
Am 26. Dezember veröffentlichte Lenin seine „Thesen über
die Konstituierende Versammlung", in denen er die
bolschewistische Taktik
gegenüber der Konstituante endgültig festlegte. Ausgehend
von der Behauptung, daß „die revolutionäre
Sozialdemokratie . . . wiederholt betont hat, daß die
Republik der Sowjets eine höhere Form der Demokratie ist
als die gewöhnliche bürgerliche Republik mit der
Konstituierenden Versammlung" (These 2), suchte Lenin
nachzuweisen, daß die Wahlergebnisse nicht dem wirklichen
Volkswillen entsprächen. Seit der Oktoberrevolution seien
die Massen weiter nach links gerückt, ohne daß dies in der
Konstituante zum Ausdruck komme. Darüber hinaus habe der
beginnende Bürgerkrieg „den Klassenkampf aufs äußerste
verschärft und jede Möglichkeit beseitigt, auf
formal-demokratischem Wege die brennendsten Fragen zu
entscheiden" (These 13). Wenn daher die Konstituierende
Versammlung sich nicht Neuwahlen unterziehen wolle und
nicht erkläre, daß sie „vorbehaltlos die Sowjetmacht, die
Sowjetrevolution, deren Politik in der Friedensfrage, in
der Bodenfrage und in der Frage der Arbeiterkontrolle
anerkennt", dann „kann die im Zusammenhang mit der
Konstituierenden Versammlung entstandene Krise nur auf
revolutionärem Wege, durch die allerenergischsten,
raschesten, festesten und entschiedensten revolutionären
Maßnahmen der Sowjetmacht . . . gelöst werden" (Thesen 18
und 19)(37).
Das bedeutete praktisch, daß
die Bolschewiki entschlossen waren, die Konstituante
auseinanderzujagen. Am 4. Januar 1918 setzte das
Zentralexekutivkomitee der Sowjets die Eröffnung der
Nationalversammlung auf den 18. Januar fest und berief
gleichzeitig für den 21. Januar den 3. Allrussischen
Kongreß der Arbeiter- und Soldatenräte und für den 28.
Januar den 3. Kongreß der Bauernräte ein (38). Die beiden
obersten Organe der Revolution, die symbolisch beide
Phasen der Revolution verkörperten, die demokratische
Konstituierende Versammlung und der Kongreß der
Sowjetdiktatur, sollten sich Auge in Auge
gegenübertreten. Der Rätekongreß sollte die zum Tode
verurteilte Konstituante als oberstes Verfassungsorgan
ablösen und Rußland zur Sowjetrepublik erklären.
Der sich zuspitzende Kampf
um die Konstituierende Versammlung und die von Lenin
aufgestellte Alternative „Konstituierende Versammlung oder
Sowjetmacht" zwang auch die nichtbolschewistischen
sozialistischen Parteien zu einer klaren Stellungnahme.
Ihre Ablehnung einer alleinigen Machtübernahme durch die
Sowjets in den Monaten vor dem Oktober(39) versteifte sich
nach dem bolschewistischen Aufstand noch. Die Zeitung der
rechten Sozialrevolutionäre Delo Naroda schrieb
einige Tage danach: „Wir betonten hauptsächlich, daß ein
Aufstand im Namen der Machtübergabe auf die Sowjets für
die Arbeiterklasse unzuträglich sei und daß wir vor der
Konstituierenden Versammlung stehen, die auf der Grundlage
des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen
Wahlrechts gewählt wird . . . Auf die Losung der
Bolschewiki .Aufstand im Namen des Machtübergangs auf die
Sowjets' antworteten wir mit dem Aufruf ,Es lebe die
Konstituierende Versammlung' ... Es muß eine
revolutionär-demokratische Macht gebildet werden, die sich
auf die wichtigsten Abteilungen der Demokratie stützt: die
Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte, die städtische und
ländliche Selbstverwaltung und die Armee. Nur die
Anerkennung der Gleichberechtigung dieser demokratischen
Organisation als der Fundamente des Staates kann eine
harte und standfeste Macht bilden, die dem Lande Frieden,
Boden und den Zusammentritt der Konstituierenden
Versammlung sichert" (40). Die rechten
Sozialrevolutionäre gingen nicht so weit, den Räten jede
Existenzberechtigung abzusprechen und ihre Verwandlung in
bloße gewerkschaftliche Organisationen zu verlangen, wie
dies beispielsweise die Volkssozialisten forderten (41).
Cernov sagte vielmehr in seinen Reden und Aufsätzen, daß
der Gegensatz zwischen Räten und Konstituierender
Versammlung von den Bolschewiki künstlich hervorgerufen
werde, während in Wirklichkeit beide berufen seien, Hand
in Hand zu arbeiten. Die Sowjets seien neben den
Gewerkschaften, Genossenschaften und politischen Parteien
Organisationen der Arbeiterklasse, die für bestimmte
Zwecke errichtet wurden und bestimmte Aufgaben zu
erfüllen hätten. Sie sollten das werktätige Volk
vereinen, die revolutionären Errungenschaften verteidigen
und eine revolutionäre Initiative entfalten. Dagegen sei
es Aufgabe der Konstituierenden Versammlung,
gesetzgeberische Arbeit zu leisten und die Grundlagen des
gesellschaftlichen Lebens neu zu legen. In der
Konstituante müßten alle politischen Parteien vertreten
sein; eine echte Demokratie dürfe nicht nach dem
politischen Monopol einer Gruppe streben (42). In dem
kombinierten Typus von Konstituierender Versammlung und
Räten lag nach Ansicht Cernovs eindeutig der Vorrang bei
dem demokratischen Parlament und nicht bei den
klassengebundenen und improvisierten Räten, die nicht
imstande seien, die Aufgaben der Staatsverwaltung zu
übernehmen. Letztere sollten nach Meinung der
Sozialrevolutionäre weitgehend den lokalen
Selbstverwaltungsorganen auf dem Lande und in der Stadt
übertragen werden, die ebenfalls mit den lokalen Sowjets
zusammenarbeiten müßten.
Unter den Menschewiki waren
die Auffassungen über den weiteren Kurs der Partei nach
dem bolschewistischen Aufstand geteilt. Auf dem
außerordentlichen Parteitag, der am 13. Dezember in
Petersburg eröffnet wurde, trat eine Minderheit um Liber
und Potresov für eine enge Kampfgemeinschaft aller
nichtbolschewistischen Kräfte (einschließlich der
Konstitutionellen Demokraten) unter der Losung der
Konstituierenden Versammlung ein. Die Mehrheit jedoch nahm
eine Entschließung Martovs an, in welcher die
Oktoberrevolution und ihre Forderungen als prinzipiell
richtig anerkannt wurden und eine Koalition von den
Bolschewiki bis zu den Sozialrevolutionären gefordert
wurde. „Die Fülle der Staatsmacht gehört der
Konstituierenden Versammlung", lautete ein Punkt des
Aktionsprogramms der Partei. Martov war aber der Ansicht,
daß die Räte auch künftig eine gewaltige revolutionäre
Rolle zu spielen berufen seien, und daher gegen die von
Dan, Liber und anderen vertretene Forderung, die
Menschewiki sollten sich nicht mehr an der Arbeit der
Sowjets beteiligen. In seiner Resolution verpflichtete der
Parteitag die Parteimitglieder, in denjenigen Sowjets zu
bleiben, die nicht lediglich als Instrumente der
bolschewistischen Herrschaft dienten und die mit den
Stadtdumen zusammenarbeiteten. Ein Eintritt in die von den
Bolschewiki organisierten Revolutionskomitees wie
umgekehrt in die antibolschewistischen „Rettungskomitees"
wurde untersagt 43). Die Menschewiki bezogen damit die
auch in der Folgezeit trotz aller Schwankungen
beibehaltene neutralistische Grundhaltung zwischen den
Bolschewiki und deren unbedingten Gegnern.
Als einzige der
sozialistischen Parteien schlössen sich die linken
Sozialrevolutionäre dem bolschewistischen Kampf gegen die
Konstituierende Versammlung an. Mit der praktischen
Zusammenarbeit der beiden Parteien in den Sowjets im
Laufe des Oktoberumsturzes entwickelte sich auch eine
ideologische Übereinstimmung in der Beurteilung der
Sowjets. Maria Spiridonova erklärte auf dem 3.
Allrussischen Sowjetkongreß im Januar 1918, daß die linken
Sozialrevolutionäre lange Zeit hindurch ebenfalls an die
Konstituante als „die Krone der Revolution" geglaubt
hätten und sie deshalb ebenso wie die rechten schuld
seien „an der Verdunklung des Bewußtseins der Volksmassen
mit dem Glauben, die Konstituierende Versammlung sei ihre
Retterin". Und erst in den letzten Wochen begännen die
„Illusionen" sich zu zerstreuen, „daß jede
parlamentarische Einrichtung mit ihren langen
Resolutionen, endlosen Dehatten, langweiligen Abstimmungen
usw. ... die soziale Befreiung der Menschen bringen könne"
(44). Stattdessen seien die Sowjets die ureigene Schöpfung
des werktätigen Volkes und die Verteidiger seiner
eigensten Interessen und hätten daher das Recht, „eine
echte Werktätige Konstituierende Versammlung zu
bestätigen, der die ganze Fülle der ausführenden und
gesetzgebenden Gewalt zusteht" (45). Aus diesem Grunde
beschloß auch der Kongreß der linken Sozialrevolutionäre
am II. Dezember, die Konstituierende Versammlung nur in
dem Falle zu unterstützen, wenn sie die Arbeiterund
Bauernmacht auf der Grundlage des 2. Rätekongresses
anerkenne (46). Im allgemeinen neigten die linken
Sozialrevolutionäre dazu, erst einmal die Konstituante
zusammentreten zu lassen und abzuwarten, bis sie sich in
den Augen des Volkes diskreditiert habe (47).
Trotz der
unmißverständlichen bolschewistischen Drohungen, eine
widerspenstige Konstituierende Versammlung
auseinanderzujagen, verharrten die Parteien der Mehrheit
in einer fast fatalistischen Passivität. Die in
Petersburg eintreffenden Abgeordneten der stärksten
Fraktion, der rechten Sozialrevolutionäre, beschäftigten
sich in zahlreichen Kommissionen mit der Vorbereitung der
Gesetzesakte und lehnten es ab, aktive Schritte für eine
Verteidigung der Konstituante zu unternehmen. Die Furcht
vor einem Bürgerkrieg, die Abneigung gegen
außerparlamentarische Kampfmittel und der Glaube an die
Gültigkeit der demokratischen Prinzipien, die auch die
Bolschewiki nicht anzutasten wagen würden, ließ die
Abgeordneten vergessen, daß die Macht in den Händen der
Bolschewiki war. Abseits der offiziellen Parteiorgane
unternahmen einzelne energische Persönlichkeiten Schritte
zur Selbstverteidigung, indem sie unter einigen
Regimentern und in mehreren Fabriken für den Schutz der
Konstituante agitierten (48). Eine für den Eröffnungstag
geplante bewaffnete Demonstration mußte auf Beschluß der
sozial-revolutionären Fraktion in eine unbewaffnete
umgewandelt werden und konnte deshalb von den Bolschewiki
gewaltsam zerstreut werden. Es war immerhin bezeichnend
für einen gewissen Stimmungswandel zuungunsten der
Bolschewiki, daß hunderte von Arbeitern dem Aufruf folgten
und in den Fabriken Stimmen gegen die bolschewistische
Gleichschaltung der Sowjets laut wurden (49).
Die äußeren Formen, in denen
sich die Auflösung der Konstituierenden Versammlung nach
ihrer einzigen Sitzung am 18. Januar 1918 abspielte, sind
bekannt (50). Nachdem sich die Mehrheit (237 gegen 136
Stimmen) weigerte, die bolschewistische „Deklaration der
Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes" als
Grundgesetz anzunehmen und stattdessen beschloß, der
eigenen Tagesordnung zu folgen, verließen Bolschewiki und
linke Sozialrevolutionäre den Saal. Bis in die frühen
Morgenstunden wurden die wichtigsten Gesetze zur
Neuordnung Rußlands beraten und beschlossen. Um dieselbe
Zeit verfügte das Zentralexekutivkomitee der Sowjets die
Auflösung der Konstituante. Das von Lenin verfaßte Dekret
nannte noch einmal die Gründe: „Die werktätigen Klassen
mußten sich auf Grund eigener Erfahrung davon überzeugen,
daß sich der alte bürgerliche Parlamentarismus überlebt
hat, daß er mit den Aufgaben der Verwirklichung des
Sozialismus unvereinbar ist, daß nicht gcsamtnationale,
sondern nur Klasseninstitutionen (wie es die Sowjets sind)
imstande sind, den Widerstand der besitzenden Klassen zu
brechen und das Fundament der sozialistischen Gesellschaft
zu legen" (51).
Als am 23. Januar 1918 der
3. Allrussische Kongreß der Arbeiterund Soldatenräte
zusammentrat, dem sich drei Tage darauf der 3.
Bauernkongreß anschloß, war er auch formell das einzige
oberste Machtorgan. Die Bolschewiki besaßen ein großes
Übergewicht, die Opposition war zusammengeschmolzen (52).
Sverdlov sagte in seiner Eröffnungsansprache: „Die
Auflösung der Konstituierenden Versammlung muß
ausgeglichen werden durch den Sowjetkongreß, das einzige
souveräne Organ, das die Interessen der Arbeiter und
Bauern wirklich vertritt" (53). Als die Aufgabe des
Kongresses bezeichnete er die gesetzliche Festlegung des
endgültigen Bruchs mit der bürgerlichen Demokratie und
die Errichtung der Diktatur für die Periode des
sozialistischen Aufbaus. Gegen die schwache Opposition der
Menschewiki-Internationalisten unter Martov und anderer
kleiner Gruppen proklamierte der Rätekongreß am 28. Januar
1918 die Bildung der Russischen Sozialistischen
Sowjetrepublik 54).
Die Auflösung der
Konstituierenden Versammlung und der 3. Sowjetkongreß
bilden den Abschluß der Übergangsperiode von der
bolschewistischen Machtergreifung im Oktober 1917 bis zur
endgültigen Formung der neuen Staatsgewalt. In nicht ganz
einem Jahr war der Versuch gescheitert, die innere
Entwicklung Rußlands in die Bahnen der parlamentarischen
Demokratie zu lenken. Im Volke fehlte es fast vollständig
an Protesten gegen die bolschewistische Gewaltmaßnahme,
und zwar nicht nur als Folge des um diese Zeit noch
relativ „milden" geistigen und physischen Terrors der
Bolschewiki. Ebenso schwer wiegt der Umstand, daß die
Bolschewiki in den entscheidenden Lebensfragen, Frieden
und Land, die Beschlüsse der Konstituante weitgehend
vorweggenommen hatten. Die Bauern-und Arbeitermassen, für
die die Konstituierende Versammlung niemals ihren fernen
und abstrakten Charakter ganz verloren hatte, waren
geneigt, den praktischen Maßnahmen der neuen Machthaber
eher zuzustimmen als papiernen Resolutionen einer
Konstituante, hinter der keine reale Kraft stand. Das
Fehlen der „formalen Seite" der russischen Revolution (im
Unterschied zu den Revolutionen in Westeuropa mit ihrer
Bedeutung der Verfassungsdiskussionen) war nicht, wie
Pokrovskij meinte (55), ein Kennzeichen ihres
proletarischen Charakters, sondern die Folge der
fehlenden Voraussetzungen für eine parlamentarische
Demokratie im westlichen Sinne überhaupt (56). Gerade weil
in Rußland die lokale demokratische Selbstverwaltung und
ein nationales Parlament keine oder nur schwache
Traditionen besaßen, konnte es den neuen revolutionären
Körperschaften der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernräte
gelingen, sich an ihre Stelle zu setzen. Trotz ihrer
organisatorischen Unzulänglichkeit und der oft
mangelhaften Art der Repräsentation waren die Sowjets in
den Augen der Masse „ihre" Organe. Es wäre unmöglich
gewesen, die Massen im Namen der Konstituierenden
Versammlung gegen die Sowjets zu mobilisieren; auch
später erhoben die antibolschewistischen Kräfte ihr Banner
nicht gegen die Sowjets als solche, sondern gegen die im
Namen der Sowjets herrschende bolschewistische Diktatur.
Die Bolschewiki ihrerseits nutzten in der Revolution von
1917 die zeitliche und bewußtseinsmäßige Vorrangstellung
der Räte aus, um die Konstituante und den Gedanken einer
parlamentarischen Vertretungsform zu beseitigen. Die
Sowjetdemokratie, die an die Stelle der „bürgerlichen
Demokratie" treten sollte, blieb aber nur ein Versprechen,
und die Sowjetverfassung wurde immer mehr zu einer
Fassade, welche die Wirklichkeit der Parteidiktatur
verbergen sollte.
Anmerkungen
1) Das Wahlrecht
war allgemein, gleich, geheim und direkt. Frauen
und Militärangehörige besaßen das Wahlrecht. Das
Wahlalter betrug 20 Jahre, für Soldaten 18. Die
Verteilung der Mandate sollte nach dem
Verhältnissystem erfolgen. Die ursprünglich für
den 17. September vorgesehene Wahl wurde
zuerst auf Ende Oktober, dann auf den 12.(25).
November verschoben, der Zusammentritt der
Konstituante auf den 27.11. (10.12.) Vgl. A. v.
Freytagh-Loringhoven, Die Gesetzgebung
der russischen Revolution. Halle
1920. S. 32ff.
2)
Vgl. Shapiro, S. 81.
3)
Vgl. A. Tyrkova-Williams, From Liberty to
Brest-Litovsk. London 1919. S. 336.
4)
Auf Grund der neuesten Berechnungen von 0. H. Radkey,
The Election to the Russian Constituent Assembly
of igiy. Cambridge/Mass. 1950.
5)
Die linken Sozialrevolutionäre traten in der
Konstituante als eigene Fraktion auf.
6)
Vgl.-Radkey, S. 14fr.
7)
Ein auf heute meist nicht zugänglichen Quellen
beruhender Vergleich der Wahlergebnisse für die
Konstituante mit den Sowjetwahlen in den einzelnen
Orten würde weitere interessante Aufschlüsse für die
Stärke des bolschewistischen Anhangs in den einzelnen
Bevölkerungsschichten ergeben.
7a) Vgl. W. A. Kropat,
Lenin und die Konstituierende Versammlung in Rußland.
Jahrbücher für Geschichte Osteuropas, N. F. V (1957),
S. 488-498.
8) Vgl. Lenin, Ausgewählte Werke
I, S. 3381., II, S. 459.
9) Stalin, Werke I, S.
135.
10) Lenin, Sämtliche Werke XXI, S. 62.
11) Stalin, Werke III,
S. 142.
12) M. OTminskij, Ob
ulrediteV nom sobranii. Petersburg 1917. S. 10.
13) Lenin, Sämtliche Werke
XX, 1, S. 109.
14) Vgl. ibid. XXI, S. 61.
15) ibid. XX, 1, S. 160.
16) Trotzki II, S. 318.
17) Ibid. S. 318.
18) Siehe oben S. m.
19) vgl. Sed'maja
„aprel'skaja" vserossijskaja i Petrogradskaja
obltegorodskaja honje-rencii RSDRP (b), Aprel' 1917 Moskau
1934. S. 223.
20) Vgl. Lenin, Sämtliche Werke, XX, I, S. 196, XXI, S.
399.
21) Siehe oben S. 233t.
22) Vgl. Freytagh-Loringhoven, S. 133fr.
23) Sovety v oktjabre, S. 44.
24) Vgl. Bunyan-Fisher, S. 341.
25) ibid. S. 339.
26) ibid. S. 348f.
27) Ckronika sobytij VI, S.
233t.
28) Vgl. Bunyan-Fisher, S.
350-360.
29) Vgl. E. Ignatov, Taktika
bol'/evikov i uüreditel'noe sobranie. Proletarskaja
Revoljucija 1928, 4 (75), S. 12-44, 5 (76)1 S. 24-55; N.
Saveko, Oktjabr'skaja revoljucija i ulredi-tel'noe
sobranie, Moskau-Leningrad 1928.
30) Pervyj legal'nyj
peterburgskij komitet, S. 348-351.
31) Pravda v. 17. (30.)
11.1917.
32) Chronika sobytij VI, S.
430
33) Vgl. ibid. S. 200, 314;
Izvestija Moskovskogo soveta Nr. 236 v. 23.12.1917
(5.1.1918).
34) Protokoly 3. moskovskoj
oblast'noj konferencii RSDRP (b). Proletarskaja
Revoljucija
1930, io (105), S. 94-134
35) Chronika sobytij VI, S.
346.
36) Pravda v. 3.(16).1.1918.
37)
Lenin, Ausgewählte Werke II, S. 279-283.
38) Bunyan-Fisher, S. 367
39) Siehe oben S. 173.
40) Delo Naroda Nr. 200 v.
5.(18.)11.1917.
41)
Vgl- die Ausführungen Hramsons auf der Sitzung des alten
Zcntralexckutivkomitccs der Sowjets am 16.12.1917.
Proiokoly CIK sovetov rabolich i soldatskich deputatov
I-go sozyva posle Oktjabrja. Krasnyj Archiv 1925, 3 (10),
S. 9S-137, hier S. 121.
42) Delo Naroda Nr. 236 v.
19.12.1917 (1.1.1918), Nr. 238 v. 21.12.1917 (3.1.1918),
Nr. 239 v. 22.12.1917 (4.1.1918).
43) Chronika sobytij VI, S.
225.
44) Tretij vserossijskij
s-ezd sovetov rabocich, soldatskich i krest'janskich
deputatov. Petrograd 1918. S. 45.
45) ibid. S. 46.
46) Chronika sobytij VI, S.
225.
47) Vgl. ibid. S. 259.
48) Vgl. den
Augenzeugenbericht eines Hauptbeteiligten: B. Sokolov,
Zattita Vserossij-skogo Ulreditel'nogo Sobranija. 'Archiv
russkoj revoljucii. XIII. Berlin 1924). In: Revoljucija i
graldanskaja vojna v opisanijach belogvardejcev II.
Oktjabr'skaja revoljucija. Moskau-Leningrad 1926. S.
332-383.
49) ibid. S. 30of.; Ignatov a.a.O. Bd. 5 (76), S. 37-42.
50) Vgl. Bunyan-Fisher, S. 370-388. Die unwürdigen Szenen
im Taurischcn Palais schildert Dyuenko, S. 1361ff
51) Lenin, Ausgewählte' Wirkt II, S. 302t.
52) Lt. Bunyan-Fisher, S. 389 waren von den 942
Delegierten nur 52 Oppositionelle. Lenin nannte später die
Zahl von 710 Delegierten, von denen 434 = 61 % Bolschewiki
waren. Ausgewählte Werke II, S. 451.
53) Bunyan-Fisher, S. 389.
54) Vgl. ibid. S. 396f
55) M. N. Pokrovskij, Naialo
proletarskoj revoljucii v Rossii. Krasnyj Archiv 1925,
u/12, S. V-XVI.
56) Vgl. Chamberlin I, S. 370f
Editorische Hinweise
Oskar Anweiler, Die
Rätebewegung in Russland 1905-1291, Reinbek 1958,
S. 260-274
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