Im Interesse der
richtigen Organisation der Volkswirtschaft, im
Interesse der entschiedenen Abschaffung der
Bankspekulation und der allgemeinen Befreiung
der Arbeiter, Bauern und der ganzen werktätigen
Bevölkerung von der Exploitation durch das
Bankkapital und zum Zwecke der Schaffung einer
einzigen Volksbank der Russischen Republik, die
den Interessen des Volkes und der armen Klassen
dient, beschließt das Allrussische
Zentral-Exekutiv-Komitee:
1. Das Bankwesen
wird zum Staatsmonopol.
2. Alle bestehenden privaten Aktienbanken und
Bankkontore werden mit der Staatsbank
vereinigt.
3. Die Aktiva und Passiva der zu liquidierenden
Unternehmungen übernimmt die Staatsbank.
4. Der Gang der Vereinigung der Privatbanken
mit der Staatsbank wird durch ein besonderes
Dekret festgelegt.
5. Die provisorische Leitung der
Angelegenheiten der Privatbanken wird dem
Sowjet der Staatsbank übertragen.
6. Die Interessen der kleinen Bankkunden werden
vollständig gesichert.
(Veröffentl. in
Nr. 35 der Ztg. der Arbeiter- und Bauern-Reg.
vom 17. Dezember 1917.)
Quelle:
Illustrierte
Geschichte der russischen Revolution, Berlin
1928, S.482 |