Texte zur Oktoberrevolution


Von der Aufhebung der Stände und Rangbezeichnungen für den Zivildienst

11.11.1917

Art. 1. Alle Stände und ständischen Einteilungen der Bürger, ständische Vorrechte und Beschränkun­gen, ständische Organisationen und Einrichtungen sowie alle Rangbezeichnungen für den Zivildienst, die bis jetzt in Rußland bestanden, werden auf­gehoben.

Art. 2. Alle Stände (Kaufmann, Edelmann, Bür­ger, Bauer usw., Fürsten-, Grafen- und andere Titel) und Rangbezeichnungen für den Zivildienst (Geheime Staats- und andere Räte) werden auf­gehoben, und es wird eine für die gesamte Be­völkerung Rußlands allgemeine Benennung — Bür­ger der russischen Republik — festgesetzt.

Art. 3. Das Vermögen der adligen ständischen Institutionen ist sofort den betreffenden Landschafts­selbstverwaltungen zu übergeben.

Art. 4. Das Vermögen der kaufmännischen und bürgerlichen Körperschaften gelangt sofort in die Verfügungsgewalt der betreffenden städtischen Selbstverwaltungen.

Art. 5. Alle ständischen Institutionen, Dokumente, Akten und Archive werden sofort an die betreffen­den städtischen und landschaftlichen Selbstverwal­tungen abgegeben.

Art. 6. Alle entsprechenden Artikel der bis jetzt geltenden Gesetze werden aufgehoben.

Art. 7. Dieses Dekret tritt mit dem Tage seiner Publikation in Kraft und ist sofort durch die ört­lichen Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauern-Deputierten auszuführen.
 

(Veröffentl. in Nr. 9 der Ztg. der Arbeiter- und Bauern-Reg. vom 12./25. Nov. 1917.)

Quelle: Illustrierte Geschichte der russischen Revolution, Berlin 1928,  S.479