Art. 1. Alle Stände
und ständischen Einteilungen der Bürger,
ständische Vorrechte und Beschränkungen,
ständische Organisationen und Einrichtungen sowie
alle Rangbezeichnungen für den Zivildienst, die
bis jetzt in Rußland bestanden, werden
aufgehoben.
Art. 2. Alle Stände
(Kaufmann, Edelmann, Bürger, Bauer usw.,
Fürsten-, Grafen- und andere Titel) und
Rangbezeichnungen für den Zivildienst (Geheime
Staats- und andere Räte) werden aufgehoben, und
es wird eine für die gesamte Bevölkerung
Rußlands allgemeine Benennung — Bürger der
russischen Republik — festgesetzt.
Art. 3. Das
Vermögen der adligen ständischen Institutionen
ist sofort den betreffenden
Landschaftsselbstverwaltungen zu übergeben.
Art. 4. Das
Vermögen der kaufmännischen und bürgerlichen
Körperschaften gelangt sofort in die
Verfügungsgewalt der betreffenden städtischen
Selbstverwaltungen.
Art. 5. Alle
ständischen Institutionen, Dokumente, Akten und
Archive werden sofort an die betreffenden
städtischen und landschaftlichen
Selbstverwaltungen abgegeben.
Art. 6. Alle
entsprechenden Artikel der bis jetzt geltenden
Gesetze werden aufgehoben.
Art. 7. Dieses
Dekret tritt mit dem Tage seiner Publikation in
Kraft und ist sofort durch die örtlichen Sowjets
der Arbeiter-, Soldaten- und Bauern-Deputierten
auszuführen.
(Veröffentl. in
Nr. 9 der Ztg. der Arbeiter- und Bauern-Reg. vom
12./25. Nov. 1917.)