1. Ich, Sohn des arbeitenden Volkes, Bürger der
Sowjetrepublik, nehme den Namen eines Kriegers der
Arbeiter- und Bauern-Armee an.
2. Vor den arbeitenden Klassen Rußlands und der
ganzen Welt verpflichte ich mich, diesen Namen in
Ehren zu tragen, die militärische Tätigkeit
gewissenhaft zu erlernen und wie den Augapfel das
militärische und Volksvermögen vor Schaden und Raub
zu hüten.
3. Ich verpflichte mich, streng und unentwegt die
revolutionäre Disziplin zu beobachten und ohne
Widerspruch die Befehle der durch die Macht der
Arbeiter- und Bauern-Regierung eingesetzten Führer
zu befolgen.
4. Ich verpflichte mich, mich selbst und die
Genossen von Handlungen abzuhalten, die die Würde
eines Bürgers der Sowjetrepublik herabsetzen, und
meia ganzes Tun und Denken auf das große Ziel der
Befreiung aller Arbeitenden zu richten.
5. Ich verpflichte mich, auf den ersten Ruf der
Arbeiter- und Bauern-Regierung mich zur
Verteidigung der Sowjetrepublik gegen Gefahren und
Anschläge seitens aller ihrer Feinde zu stellen und
im Kampfe für die russische Sowjetrepublik, die
Sache des Sozialismus und der Völkerverbrüderung
weder meine Kräfte, noch selbst mein Leben zu
schonen.
6. Sollte ich durch bösen Vorsatz von diesem
feierlichen Gelübde abfallen, so sei die allgemeine
Verachtung mein Los und strafe mich der harte Arm
des revolutionären Gesetzes.
22. April 1918.
(Veröffentl. in
Nr. 83 der „Iswestija des AZEK. der Sowjets" vom
26. April 1918.)
Quelle:
Illustrierte
Geschichte der russischen Revolution, Berlin
1928, S.493f |